Handytarif ohne Schufa 2026: Prepaid & Alternativen prüfen

Ein Handytarif ohne Schufa ist keine einheitliche Tarifkategorie. Prepaid ist häufig die naheliegende Alternative zu Postpaid-Verträgen mit Bonitätsprüfung. Entscheidend sind Anbieterbedingungen, Identifizierung, Kosten, Netz und gewünschte Leistung.
Isometrische Illustration: Smartphone, Sim-Karte, Prepaid-Chip Und Schutzsymbol Zum Handytarif Ohne Schufa

Handytarif ohne Schufa 2026: Was damit wirklich gemeint ist

Wer nach einem Handytarif ohne Schufa 2026 sucht, möchte meist Mobilfunk nutzen, ohne dass eine Bonitätsprüfung zum Hindernis wird. Wichtig ist dabei eine klare Unterscheidung: „ohne Schufa“ ist keine gesetzlich definierte Tarifart und kein Versprechen, das für jeden Anbieter oder jedes Produkt gleichermaßen gilt. Ob ein Unternehmen vor Vertragsabschluss eine Auskunftei einbezieht, hängt unter anderem vom Vertragsmodell und vom wirtschaftlichen Risiko des Anbieters ab.

Bei Postpaid-Verträgen wird häufig eine Bonitätsprüfung durchgeführt, weil der Anbieter seine Leistung zunächst erbringt und erst später abrechnet. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erklärt, dass dafür unter bestimmten Voraussetzungen Daten an Auskunfteien wie die SCHUFA übermittelt werden können. Bei Prepaid-Angeboten, bei denen der Diensteanbieter nicht in Vorleistung tritt, findet eine Bonitätsprüfung laut BfDI in der Regel nicht statt.

Für die Praxis bedeutet das: Wer wegen eines negativen oder dünnen Bonitätsprofils keinen klassischen Mobilfunkvertrag erhält, sollte zuerst Prepaid-Angebote prüfen. Daneben können je nach Anbieter auch SIM-only- oder andere flexible Produkte infrage kommen. Ein Anspruch auf Vertragsannahme entsteht daraus jedoch nicht. Die konkreten Annahmekriterien bleiben eine Entscheidung des jeweiligen Anbieters.

Identitätsprüfung und Bonitätsprüfung sind zwei verschiedene Dinge

Eine häufige Verwechslung betrifft den Unterschied zwischen Identifizierung und Bonitätsprüfung. Die Identifizierung klärt, wer den Anschluss nutzt beziehungsweise auf wen er registriert wird. Eine Bonitätsprüfung bewertet dagegen, ob ein Unternehmen ein wirtschaftliches Risiko bei einer späteren Zahlung sieht. Beides verfolgt einen anderen Zweck.

Prepaid muss vor der Freischaltung identifiziert werden

Bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten schreibt § 172 TKG vor, dass bestimmte Anschlussinhaberdaten vor der Freischaltung erhoben werden. Anbieter von Prepaid-Mobilfunkdiensten müssen die Richtigkeit von Name, Anschrift und Geburtsdatum anhand zulässiger Dokumente beziehungsweise geeigneter Identifizierungsverfahren prüfen. Die Bundesnetzagentur erläutert die zugelassenen Identverfahren für Prepaid-Mobilfunk.

Dass Sie sich für eine Prepaid-SIM ausweisen müssen, bedeutet daher nicht automatisch, dass eine SCHUFA-Abfrage stattfindet. Umgekehrt bedeutet eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung auch nicht, dass jeder Anbieter jedes Produkt freischalten muss. Für Verbraucher ist diese Trennung wichtig, weil sie die Suche nach einer passenden Alternative deutlich übersichtlicher macht.

Video-Ident ist nicht die einzige denkbare Form

Die gesetzliche Regelung nennt verschiedene Dokumente und erlaubt unter den Voraussetzungen der Bundesnetzagentur auch andere geeignete Verfahren. Deshalb ist die pauschale Aussage „jede SIM wird immer per Video-Ident aktiviert“ zu eng. Welches konkrete Identifizierungsverfahren angeboten wird, hängt vom Anbieter und dessen Prozess ab.

Warum Prepaid häufig die erste Alternative ist

Bei Prepaid zahlen Sie Guthaben oder eine Option im Voraus. Dadurch entsteht für den Mobilfunkanbieter typischerweise nicht dasselbe Zahlungsrisiko wie bei einem Vertrag, der erst nach der Nutzung abgerechnet wird. Genau deshalb weist die BfDI darauf hin, dass bei Prepaid-Angeboten ohne Vorleistung des Anbieters eine Bonitätsprüfung in der Regel nicht stattfindet.

Das ist jedoch keine Garantie dafür, dass jedes als „Prepaid“ beworbene Produkt vollständig ohne weitere Prüfungen oder Bedingungen auskommt. Zusatzdienste, Endgeräte, Ratenmodelle oder besondere Zahlungsfunktionen können eigene Regeln haben. Prüfen Sie deshalb die Vertrags- und Produktinformationen des konkreten Angebots, anstatt sich allein auf die Bezeichnung zu verlassen.

Prepaid ist nicht automatisch schlechter ausgestattet

Telefonie-Flats, größere Datenpakete, 5G oder eSIM können auch bei Prepaid verfügbar sein. Ob diese Merkmale enthalten sind, ist aber tarifabhängig. Statt pauschal zu behaupten, Prepaid biete „dieselben Leistungen wie jeder Vertrag“, lohnt sich der direkte Vergleich von Datenvolumen, Maximalgeschwindigkeit, Netz, eSIM-Unterstützung und Abrechnungszeitraum. Der Tarifly-Ratgeber Prepaid oder Vertrag hilft bei dieser Abwägung.

SIM-only und flexible Laufzeiten richtig einordnen

Isometrische Szene: Smartphone Neben Sim-Karte Und Kalenderwürfel Für Sim-Only Und Flexible Laufzeiten
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Ein Tarif ohne Smartphone kann sinnvoll sein, wenn Sie nur Mobilfunk benötigen und ein vorhandenes Gerät weiterverwenden. SIM-only bedeutet allerdings lediglich, dass kein neues Handy Teil des Angebots ist. Daraus folgt nicht automatisch, dass keine Bonitätsprüfung stattfindet. Auch ein monatlich kündbarer Postpaid-Tarif kann eine Bonitätsprüfung vorsehen.

Wer verschiedene Modelle vergleichen möchte, findet im SIM-only Vergleich die wichtigsten Kriterien. Achten Sie besonders auf die Zahlungsweise: Wird die Leistung im Voraus bezahlt oder nachträglich abgerechnet? Hinzu kommen Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Datenvolumen und Gesamtkosten. Diese Angaben sind aussagekräftiger als ein Werbeslogan wie „ohne Schufa“.

Handy und Tarif getrennt betrachten

Wenn zusätzlich ein Smartphone finanziert oder in Raten bezahlt werden soll, kann das wirtschaftliche Risiko für Anbieter oder Finanzierungspartner anders bewertet werden als bei einer reinen SIM. Wer vor allem einen funktionierenden Mobilfunkanschluss benötigt, kann deshalb prüfen, ob ein Tarif ohne neues Endgerät die einfachere Option ist. Einen eigenen Überblick zu möglichen Wegen bei negativer Bonität bietet Tarifly unter Handyvertrag trotz negativer Schufa.

Was tun, wenn ein Mobilfunkvertrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass jede andere Mobilfunkoption ebenfalls ausscheidet. Anbieter verwenden unterschiedliche Vertragsmodelle und Risikoprüfungen. Praktisch ist es, zuerst zu klären, ob ein Prepaid-Angebot den eigenen Bedarf abdeckt. Benötigen Sie unbedingt Postpaid, können Sie beim gewünschten Anbieter nach alternativen Zahlungs- oder Tarifmodellen fragen.

Falls Sie vermuten, dass eine Auskunftei unrichtige Daten gespeichert hat, können Sie Ihre Datenschutzrechte nutzen. Die BfDI informiert zu Auskunfteien und Betroffenenrechten: Nach Art. 15 DSGVO können Betroffene Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Bei unrichtigen Daten kommen unter anderem Rechte auf Berichtigung sowie – abhängig vom konkreten Fall – Einschränkung oder Löschung in Betracht.

Bonitätsdaten prüfen statt Vermutungen anstellen

Eine Selbstauskunft kann sinnvoll sein, wenn eine Vertragsablehnung überraschend kommt oder Sie Zweifel an gespeicherten Angaben haben. Das schafft eine verlässlichere Grundlage als die Annahme, ein bestimmter Score sei zwingend der Grund. Der Anbieter muss nicht in jedem Fall dieselben Kriterien verwenden, und eine Vertragsentscheidung kann mehrere Faktoren berücksichtigen.

Vorsicht bei Versprechen wie „garantiert ohne Schufa“

Isometrische Szene: Smartphone, Vertragsmappe Und Warnkegel Zu Werblichen Schufa-Versprechen
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Wer nach einem Tarif trotz negativer Bonität sucht, stößt schnell auf besonders werbliche Formulierungen. Begriffe wie „garantiert“, „für jeden“ oder „100 Prozent ohne Prüfung“ sollten Sie nicht als Ersatz für konkrete Vertragsbedingungen betrachten. Entscheidend ist, welches Zahlungsmodell tatsächlich angeboten wird und ob zusätzliche Leistungen – etwa ein Smartphone auf Raten – an eigene Prüfungen geknüpft sind.

Lesen Sie deshalb direkt, wer Vertragspartner ist, wie die Zahlung erfolgt und welche Leistungen im Grundtarif enthalten sind. Ein transparentes Prepaid-Angebot kann für viele Nutzer die praktischere Lösung sein, weil die Kosten im Voraus bezahlt werden. Ein pauschales Gütesiegel für „schufafrei“ gibt es daraus jedoch nicht. Je klarer Zahlungsweise, Laufzeit und Zusatzoptionen beschrieben sind, desto zuverlässiger lässt sich einschätzen, ob das Angebot zur eigenen Situation passt.

Besonders sinnvoll ist es, Tarif und Endgerät getrennt zu betrachten. Wer ein vorhandenes Smartphone weiter nutzt, vermeidet eine zusätzliche Finanzierungsebene. Das vereinfacht den Vergleich und reduziert das Risiko, dass ein eigentlich passender Mobilfunktarif nur wegen einer Gerätefinanzierung nicht infrage kommt.

Kosten vergleichen: Prepaid ist nicht automatisch am günstigsten

Ein Handytarif ohne klassische Bonitätsprüfung sollte trotzdem wirtschaftlich zum eigenen Bedarf passen. Vergleichen Sie daher nicht nur den Betrag, der auf der Startseite beworben wird. Relevant sind regelmäßige Optionspreise, mögliche einmalige Kosten, Datenvolumen, Geschwindigkeit, Nachbuchungen und der Abrechnungszeitraum.

Bei Prepaid ist außerdem wichtig, wie sich eine Option erneuert und welches Guthaben dafür benötigt wird. Einige Angebote rechnen in vierwöchigen Perioden, andere nach Kalendermonaten. Das kann die Jahreskosten verändern. Rechnen Sie Angebote deshalb auf denselben Zeitraum um. Wer Tarife verschiedener Vertragsarten gegenüberstellen möchte, kann über Handytarife vergleichen und danach nur die Produkte weiter prüfen, deren Zahlungsweise und Vertragsbedingungen zum eigenen Profil passen.

Vertragszusammenfassung vor Abschluss lesen

Bei Telekommunikationsverträgen muss der Anbieter vor Vertragsschluss eine klare Vertragszusammenfassung mit wesentlichen Merkmalen, Preisen, Laufzeit und Kündigungsbedingungen bereitstellen. Darauf weist die Bundesnetzagentur zum Telekommunikationsvertrag hin. Die Zusammenfassung ist eine praktische Grundlage, um mehrere Angebote transparent miteinander zu vergleichen.

Netz, Datenvolumen und 5G separat prüfen

Isometrische Miniatur: Haus, Büro, Funkmast Und Smartphone Zur Prüfung Von Netz Und Datenvolumen
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Eine gute Annahmewahrscheinlichkeit hilft wenig, wenn der Tarif am Wohn- oder Arbeitsort kaum Empfang bietet. Netzqualität und Bonitätsfrage sind deshalb zwei getrennte Auswahlkriterien. Die Bundesnetzagentur zur Mobilfunkversorgung stellt Informationen und das Mobilfunk-Monitoring bereit. Sie weist darauf hin, dass die tatsächliche Nutzererfahrung je nach Standort, Vertrag, Endgerät und Netzauslastung deutlich variieren kann.

Prüfen Sie die Versorgung an den Orten, an denen Sie das Smartphone wirklich nutzen. Für den Tarif selbst zählen anschließend Datenvolumen und Maximalgeschwindigkeit. 5G ist nur dann ein Vorteil, wenn Tarif, Gerät und lokale Versorgung zusammenpassen. Wer speziell nach einem 5G-Angebot sucht, kann ergänzend den 5G-Tarife-Vergleich nutzen.

eSIM und Rufnummernmitnahme können auch wichtig sein

Wenn Ihr Smartphone eSIM unterstützt, kann eine digitale SIM praktisch sein. Ob eSIM bei einem Prepaid- oder anderen Tarif verfügbar ist, entscheidet der konkrete Anbieter. Ein „Tarif ohne Schufa“ sagt darüber nichts aus. Falls die digitale SIM für Sie Voraussetzung ist, vergleichen Sie gezielt entsprechende Angebote im eSIM-Tarife-Vergleich.

Auch die bisherige Mobilfunknummer lässt sich bei einem Anbieterwechsel grundsätzlich mitnehmen. Die Bundesnetzagentur zum Anbieterwechsel erklärt, dass für die Rufnummernmitnahme kein Entgelt verlangt werden darf. Wichtig ist, dass die Kundendaten beim bisherigen und neuen Anbieter übereinstimmen. Bei Mobilfunknummern ist eine Portierung unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Vertragsende möglich; der alte Vertrag läuft dadurch jedoch nicht automatisch aus.

Diese Reihenfolge macht die Suche einfacher

  1. Zahlungsmodell festlegen: Prüfen Sie zuerst, ob Prepaid Ihren Bedarf abdeckt oder ob Sie zwingend einen Postpaid-Vertrag benötigen.
  2. Bonitäts- und Identitätsprüfung trennen: Eine gesetzliche Prepaid-Identifizierung ist keine Bonitätsprüfung.
  3. Leistung definieren: Legen Sie Datenvolumen, Telefonie, 5G, eSIM und Roaming nach Ihrem tatsächlichen Bedarf fest.
  4. Netz prüfen: Kontrollieren Sie die Versorgung an Wohnort, Arbeitsplatz und häufig genutzten Strecken.
  5. Gesamtkosten berechnen: Vergleichen Sie regelmäßige und einmalige Entgelte über denselben Zeitraum.
  6. Vertragsunterlagen lesen: Prüfen Sie Vertragszusammenfassung, Zahlungsweise, Laufzeit und Kündigung.
  7. Bei überraschender Ablehnung Daten prüfen: Nutzen Sie bei Zweifeln Ihre Auskunfts- und Berichtigungsrechte gegenüber Auskunfteien.

So bleibt der Vergleich sachlich und zuverlässig. Statt nach einem pauschalen Versprechen „garantiert ohne Schufa“ zu suchen, konzentrieren Sie sich auf ein Vertragsmodell, das zum eigenen Zahlungs- und Nutzungsprofil passt. Gerade Prepaid ist häufig ein sinnvoller Ausgangspunkt, aber Leistung, Kosten und Anbieterbedingungen sollten immer konkret geprüft werden.

Typische Missverständnisse bei Handytarifen ohne Schufa

Viele Suchanfragen vermischen drei Themen, die getrennt betrachtet werden sollten: die Bonitätsprüfung, die Identifizierung und die Tarifleistung. Wer alle drei Punkte in einem Satz sucht, findet schnell irreführende Versprechen. Klarer wird die Entscheidung, wenn Sie zuerst das Zahlungsmodell festlegen und danach Leistung und Netz prüfen.

Ein weiteres Missverständnis lautet: „Ohne Schufa bedeutet ohne jede Kontrolle.“ Das trifft so nicht zu. Prepaid erfordert vor der Freischaltung eine Identifizierung der Anschlussinhaberdaten. Das ist gesetzlich vorgesehen und ersetzt keine Bonitätsprüfung – es ist auch keine versteckte SCHUFA-Abfrage.

Werbeversprechen und Produktbedingungen auseinanderhalten

Formulierungen wie „ohne Schufa möglich“ können bedeuten, dass ein Prepaid-Modell angeboten wird. Sie ersetzen aber nicht die Produktinformationsblatt- und Vertragsprüfung. Zusatzoptionen, Gerätefinanzierung oder besondere Zahlungsfunktionen können eigene Voraussetzungen haben. Deshalb gilt: zuerst das konkrete Modell lesen, dann vergleichen.

Alltagstauglichkeit: Daten, Roaming und Nutzungsprofil

Ein Tarif, der ohne klassische Bonitätsprüfung zugänglich ist, muss trotzdem zum Nutzungsprofil passen. Streaming, Navigation und Hotspot erhöhen den Datenbedarf. EU-Roaming folgt bei vorübergehenden Reisen grundsätzlich den heimischen Tarifregeln, kann aber Fair-Use-Grenzen haben. Wer häufig ins Ausland fährt, sollte die Roaming-Details separat prüfen und kann ergänzend den Ratgeber zu EU-Roaming 2026 nutzen.

Auch Mehrwertdienste, Hotspot-Regeln und eSIM-Verfügbarkeit sollten vor dem Abschluss geklärt sein. Diese Punkte entscheiden oft darüber, ob ein vermeintlich passendes Prepaid-Angebot im Alltag wirklich funktioniert.

Kurzfristige Flexibilität und längerfristige Kosten

Prepaid kann flexibel sein, ist aber nicht automatisch die günstigste Variante über zwölf Monate. Vergleichen Sie denselben Zeitraum, denselben Datenbedarf und denselben Netzbezug. So vermeiden Sie, dass ein niedriger Einstiegsbetrag die tatsächlichen Gesamtkosten verdeckt.

Wer den Vergleich systematisch führt, spart Zeit: zuerst Zahlungsmodell und Ident-/Bonitätsfrage klären, dann Netz und Datenleistung filtern, anschließend Gesamtkosten und Vertragsbedingungen prüfen. So bleibt die Entscheidung nachvollziehbar – auch wenn sich aktuelle Angebotsdetails ändern.

Zusätzlich hilft es, zwei bis drei konkrete Tarifkandidaten mit derselben Checkliste nebeneinanderzulegen. Erst wenn Zahlungsweise, Identverfahren, Datenregeln, Netz, Laufzeit und Extras dokumentiert sind, ist ein Vergleich belastbar und frei von unbelegten Marktversprechen.

Checkliste vor dem Abschluss eines Tarifs ohne klassische Bonitätsprüfung

Bevor Sie bestellen, prüfen Sie diese Punkte der Reihe nach. So trennen Sie Werbung von den tatsächlich vereinbarten Bedingungen und vermeiden unnötige Ablehnungen oder unpassende Zusatzoptionen.

  • Ist die Zahlungsweise Prepaid ohne Vorleistung des Anbieters oder ein anderes Modell?
  • Welche Identifizierung ist vorgeschrieben, und welche Dokumente werden akzeptiert?
  • Passt das Datenvolumen zum eigenen Verbrauch inklusive Reserve?
  • Ist die Netzversorgung an den wichtigen Orten ausreichend?
  • Sind eSIM, Rufnummernmitnahme und Roaming klar dokumentiert?
  • Welche einmaligen Kosten und welcher Abrechnungsrhythmus gelten?

Mit dieser kurzen Prüfung bleibt der Vergleich transparent und praxisnah. Speichern Sie Vertragszusammenfassung und Produktinformationen digital ab, damit Sie bei einem späteren Wechsel die vereinbarten Bedingungen zuverlässig nachvollziehen können.

Stand: 27. September 2026. Vertrags- und Prüfbedingungen können sich ändern. Prüfen Sie Identverfahren, Zahlungsweise und Vertragszusammenfassung unmittelbar vor dem Abschluss. Überblick im Tarifly Handytarife-Vergleich.

Häufige Fragen zu Handytarifen ohne Schufa

Gibt es Handytarife komplett ohne SCHUFA-Prüfung?

Bei Prepaid-Angeboten, bei denen der Anbieter nicht in Vorleistung tritt, findet laut BfDI in der Regel keine Bonitätsprüfung statt. Das ist jedoch keine pauschale Garantie für jedes Produkt oder jeden Anbieter. Zusätzliche Dienste oder Finanzierungen können eigene Prüfungen haben.

Ist eine Identitätsprüfung bei Prepaid dasselbe wie eine SCHUFA-Abfrage?

Nein. Bei Prepaid-Mobilfunk müssen bestimmte Anschlussinhaberdaten vor der Freischaltung nach § 172 TKG überprüft werden. Diese Identifizierung dient einem anderen Zweck als eine Bonitätsprüfung über eine Auskunftei.

Brauche ich für Prepaid einen Ausweis?

Anbieter von im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten müssen die Richtigkeit bestimmter Anschlussinhaberdaten vor der Freischaltung anhand zulässiger Dokumente oder geeigneter Verfahren prüfen. Welche Identifizierungsmethode konkret angeboten wird, hängt vom Anbieter ab.

Ist ein monatlich kündbarer SIM-only-Tarif automatisch ohne SCHUFA?

Nein. SIM-only beschreibt nur, dass kein Smartphone Teil des Tarifs ist, und eine kurze Laufzeit sagt nichts darüber aus, ob der Anbieter eine Bonitätsprüfung durchführt. Entscheidend sind Zahlungsmodell und Anbieterbedingungen.

Was kann ich tun, wenn ein Handyvertrag wegen der Bonität abgelehnt wird?

Prüfen Sie zunächst Prepaid- oder andere passende Tarifmodelle. Wenn Sie vermuten, dass eine Auskunftei falsche Daten gespeichert hat, können Sie nach Art. 15 DSGVO Auskunft verlangen und bei unrichtigen Daten Ihre Rechte auf Berichtigung und gegebenenfalls weitere Datenschutzrechte nutzen.

Kann ich meine Rufnummer zu einem Prepaid-Tarif mitnehmen?

Eine Mobilfunknummer kann grundsätzlich zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden. Für die Rufnummernmitnahme dürfen keine Entgelte berechnet werden. Wichtig ist, dass die Kundendaten beim bisherigen und neuen Anbieter übereinstimmen.

Quellen und Referenzen

  1. BfDI – FAQ Telekommunikationbfdi.bund.deOffizielle Datenschutzinformationen zu Bonitätsprüfungen bei Postpaid-Verträgen und zur Einordnung von Prepaid-Angeboten ohne Vorleistung.
  2. Telekommunikationsgesetz – § 172 TKGgesetze-im-internet.deGesetzliche Grundlage für Erhebung und Überprüfung bestimmter Anschlussinhaberdaten bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten.
  3. Bundesnetzagentur – Identverfahren für Prepaid-Mobilfunkdienstebundesnetzagentur.deOffizielle Informationen zu zulässigen Identifizierungsverfahren bei Prepaid-Mobilfunk und zur Umsetzung von § 172 TKG.
  4. BfDI – FAQ zu Auskunfteienbfdi.bund.deInformationen zu Bonitätsauskünften, Art. 15 DSGVO sowie Rechten auf Berichtigung, Einschränkung und Löschung bei unrichtigen Daten.
  5. Bundesnetzagentur – Telekommunikationsvertragbundesnetzagentur.deOffizielle Verbraucherinformationen zu Vertragszusammenfassung, Preisen, Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen.
  6. Bundesnetzagentur – Mobilfunkversorgungbundesnetzagentur.deOffizielle Informationen zur standortabhängigen Mobilfunkversorgung und zum Mobilfunk-Monitoring.
  7. Bundesnetzagentur – Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahmebundesnetzagentur.deOffizielle Hinweise zur kostenfreien Rufnummernmitnahme, zu Kundendaten und zum Mobilfunk-Anbieterwechsel.