Bausparen vergleichen
Anhand der im BauSparkG und in behördlichen Erläuterungen verwendeten Begriffe ordnen Sie Bausparverträge ein. Produkt- und Institutsbezeichnungen bleiben ausgespart. Filter wählen Sie selbst; der Vergleichspartner-Rechner sortiert danach. Preis- und Zinstabellen sowie Ranglisten enthält der Beitrag nicht. Der Rechner ersetzt weder die Vertragsunterlagen noch eine persönliche Finanzentscheidung und leistet keine Finanzberatung. Maßgeblich bleiben das Gesetz über Bausparkassen, die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge Ihrer Bausparkasse und die jeweiligen Produktunterlagen. Persönliche Entscheidungen treffen Sie selbst – bei Unsicherheit mit unabhängiger Beratung, nicht anhand dieser Seite.
- Prüfpunkte zu Sparphase, Zuteilung und Darlehensphase ohne Anbietertipp
- Vergleichspartner-Rechner mit Filtern für Ihre Angaben

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Bausparen-Vergleich
Rechtliche Hinweise: Der kostenlose Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick und finanziert sich über Provisionen, die wir bei Produktabschlüssen erhalten.
5 Ergebnisse – so sortieren wir
Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der Filtereinstellungen und den jeweiligen Produktkonditionen berechnet wird. Die Listung beginnt mit den größten Erträgen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert.

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Bausparen
- keine Darlehensgebühr
- günstiger effektiver Jahreszinssatz
- Guthabenzins1,60 % p. a.
- Darlehenszins (effektiv)1,23 – 4,76 %
Zinsinformation und Gebühren
- Darlehenszins (nominal)
- 1,23 – 4,76 %
- Abschlussgebühr
- 1,00 – 1,60 %
- Darlehensgebühr
- 0,00 %
- Kontoführung
- kostenlos
- Regelsparbeitrag
- 0,00 ‰
- Mindestsparsumme
- kostenlos

BHW Bausparkasse
WohnBausparen
- keine Darlehensgebühr
- günstiger effektiver Jahreszinssatz
- kurze Ansparzeit möglich
- Guthabenzins0,10 % p. a.
- Darlehenszins (effektiv)1,23 – 3,51 %
Zinsinformation und Gebühren
- Darlehenszins (nominal)
- 1,00 – 2,35 %
- Abschlussgebühr
- 1,60 %
- Darlehensgebühr
- 0,00 %
- Kontoführung
- kostenlos
- Regelsparbeitrag
- 4,00 ‰
- Mindestsparsumme
- kostenlos
- Mindestsparzeit
- 0 Monate

ALTE LEIPZIGER
Neo Niedrig
- keine Darlehensgebühr
- Guthabenzins0,50 % p. a.
- Darlehenszins (effektiv)2,19 %
Zinsinformation und Gebühren
- Darlehenszins (nominal)
- 1,75 %
- Abschlussgebühr
- 1,00 – 1,60 %
- Darlehensgebühr
- 0,00 %
- Kontoführung
- kostenlos
- Regelsparbeitrag
- 5,00 ‰
- Mindestsparsumme
- 50,00 € pro Monat
Leistungen & Sicherheit
- Tarifwechsel möglich
- ja

BKM Bausparkasse Mainz
HausPlus
- keine Darlehensgebühr
- günstiger effektiver Jahreszinssatz
- Guthabenzins0,01 % p. a.
- Darlehenszins (effektiv)1,53 – 2,55 %
Zinsinformation und Gebühren
- Darlehenszins (nominal)
- 0,99 – 2,29 %
- Abschlussgebühr
- 1,60 %
- Darlehensgebühr
- 0,00 %
- Kontoführung
- 18,00 € pro Jahr
- Regelsparbeitrag
- 3,00 ‰
- Mindestsparsumme
- 40,00 € pro Monat

SIGNAL IDUNA Bauspar
F50
- keine Darlehensgebühr
- Guthabenzins0,50 % p. a.
- Darlehenszins (effektiv)2,33 %
Zinsinformation und Gebühren
- Darlehenszins (nominal)
- 2,08 %
- Abschlussgebühr
- 1,00 – 1,60 %
- Darlehensgebühr
- 0,00 %
- Kontoführung
- 15,00 € pro Jahr
- Regelsparbeitrag
- 5,00 ‰
- Mindestsparsumme
- 50,00 € pro Monat
Leistungen & Sicherheit
- Tarifwechsel möglich
- ja
Stand: 01.11.2026
Bausparen vergleichen: Phasen und gesetzliche Begriffe
So nutzen Sie den Vergleich auf dieser Seite. Tragen Sie Ihre Angaben in den Rechner ein und prüfen Sie die angezeigten Leistungen und Bedingungen selbst. Eine Anbieterliste oder Entgeltangaben liefert dieser Text nicht.
Institut, Ansparen und Vertragssumme
Bausparkasse, Sparphase und Bausparsumme
Nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Bausparkassen (BauSparkG) sind Bausparkassen Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen zu gewähren. Das Bauspargeschäft darf laut derselben Vorschrift nur von Bausparkassen betrieben werden. Für Bausparkassen mit Sitz in Deutschland verlangt die Aufsicht eine Erlaubnis; die BaFin beschreibt die Überwachung im Rahmen der Solvenzaufsicht.
Ein Bausparvertrag ist nach § 1 Absatz 2 BauSparkG der Vertrag, durch den Sie nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwerben. Die Verbraucherzentrale und die BaFin beschreiben den Ablauf in zwei Phasen: einer Sparphase und einer späteren Darlehensphase. In der Sparphase zahlen Sie vereinbarte Sparleistungen ein und bilden ein Bausparguthaben; die konkreten Beitragsregeln stehen in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) Ihrer Bausparkasse.
Die Bausparsumme legen Sie bei Vertragsabschluss fest. Die Aufsichtsbehörde erläutert: Die Summe setzt sich aus dem Sparanteil – dem Kapital, das Sie zur wohnwirtschaftlichen Verwendung beisteuern – und dem möglichen Bauspardarlehen zusammen. Die Zuteilung definiert § 1 Absatz 5 BauSparkG als Bereitstellung des Bausparguthabens und des Bauspardarlehens aus der zur Verfügung stehenden Zuteilungsmasse nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Zuteilungsvoraussetzungen. Konkrete Beträge sowie Zinssätze bleiben auf dieser Seite ausgespart.
In den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge müssen nach § 5 Absatz 3 BauSparkG unter anderem Höhe und Fälligkeit der Leistungen sowie die Höhe der Kosten und Gebühren geregelt sein, die den Bausparern berechnet werden. Die Abschlussgebühr ist ein solches Entgeltkonzept beim Vertragsabschluss; die konkrete Höhe entnehmen Sie ausschließlich den ABB und den Produktunterlagen. Prozentangaben und Eurobeträge übernimmt dieser Beitrag nicht.
Bereitstellung und Rückzahlung
Zuteilung und Darlehensphase
Die Zuteilung ist der Moment, ab dem die Bausparkasse Bausparguthaben und Bauspardarlehen aus der Zuteilungsmasse bereitstellt. An Zuteilungsmasse und vertragliche Voraussetzungen knüpfen § 1 Absatz 5 und Absatz 6 BauSparkG an. Einen verbindlichen Zeitpunkt der Zuteilung darf die Bausparkasse bei Vertragsabschluss laut BaFin nicht vorhersagen; gesetzlich ist es untersagt, einen festen Zuteilungstermin zu nennen. Schätzwerte einzelner Anbieter übernimmt dieser Text nicht und markiert sie als «غير متحقق».
Sobald die Zuteilung vorliegt, können Sie – vorbehaltlich einer positiven Kreditwürdigkeitsprüfung und ausreichender Sicherheiten – das Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke im Sinne des § 1 Absatz 3 BauSparkG nutzen. Auszahlung und Rückzahlung des Bauspardarlehens nach den im Vertrag festgelegten Bedingungen bilden die Darlehensphase. Den Abrufzeitpunkt des Darlehens richten Sie nach den ABB und Ihrer persönlichen Situation; eine Empfehlung gibt diese Seite nicht.
Voraussetzungen und Reihenfolge der Zuteilung sowie Bedingungen für die Auszahlung der Bausparsumme müssen die ABB nach § 5 Absatz 3 BauSparkG regeln. Die Allgemeinen Geschäftsgrundsätze müssen laut § 5 Absatz 2 BauSparkG unter anderem das Zuteilungsverfahren beschreiben. Einzelne Wartezeiten, Bewertungszahlen oder Tarifnamen nennt dieser Beitrag nicht.
Zulagen, Nachbarn und was hier fehlt
Förderung und Abgrenzung zur Baufinanzierung
Staatliche Förderung des Bausparens nennt die BaFin unter anderem in Form der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Wohnungsbauprämie richtet sich nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996); Beiträge an Bausparkassen können nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 WoPG zu den prämienbegünstigten Aufwendungen zählen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage regelt § 13 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) für vermögenswirksame Leistungen. Förderhöhe und Anspruch prüfen Sie anhand der aktuellen gesetzlichen Vorschriften sowie der Unterlagen Ihrer Bausparkasse bzw. Ihres Arbeitgebers; Beträge, Prozentsätze, Einkommensgrenzen und sonstige Schwellen bleiben hier ausgespart.
Von der klassischen Baufinanzierung unterscheidet sich Bausparen strukturell: Beim Bausparen sparen Sie zuerst in einem Kollektiv an und erwerben einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen nach Zuteilung; eine allgemeine Immobilienfinanzierung über Kreditinstitute folgt anderen Produkten und Aufsichtsregeln. Inhalte zur Baufinanzierung – Annuitäten, Zinsbindung oder Beleihung – gehören nicht in diesen Überblick und bleiben einer eigenen Vergleichsseite vorbehalten.
Allgemeine Kontenthemen oder reine Versicherungsvergleiche deckt dieser Beitrag ebenfalls nicht ab. Orientierung zu Tagesgeld vergleichen, Festgeld vergleichen und Hausratversicherung vergleichen finden Sie unter den jeweiligen Seiten.
Allgemeine Verbraucherinformation über Begriffe und Phasen des Bausparens ist der Zweck dieses Beitrags. Finanzberatung, Produktempfehlungen und Renditeversprechen liefert er nicht. Die Passgenauigkeit eines Bausparvertrags zu Ihrer Situation prüfen Sie selbst – bei Bedarf mit Verbraucherzentrale, unabhängiger Beratungsstelle oder zugelassener Beratung, nicht anhand dieser Seite.
Häufige Fragen beantwortet
FAQ: Bausparen
Was ist eine Bausparkasse nach dem BauSparkG?
Als Kreditinstitute, die Bauspareinlagen entgegennehmen und daraus Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gewähren, bestimmt § 1 Absatz 1 BauSparkG die Bausparkassen. Andere Institute dürfen das Bauspargeschäft nicht betreiben.
Was bedeuten Sparphase und Darlehensphase?
Zuerst zahlen Sie vereinbarte Sparleistungen ein und bilden ein Bausparguthaben – das beschreibt die Sparphase. An die Zuteilung schließt sich laut BaFin und Verbraucherzentrale die Phase mit Auszahlung sowie Rückzahlung des Bauspardarlehens an.
Was umfasst die Bausparsumme?
Beim Vertragsabschluss legen Sie die Bausparsumme fest. Zu dieser Summe zählen laut BaFin der Sparanteil und das mögliche Bauspardarlehen; Zahlen und Zinssätze fehlen hier absichtlich.
Können Sie einen festen Zuteilungstermin erwarten?
Nein. An das Erreichen vertraglicher Voraussetzungen knüpft § 1 Absatz 5 BauSparkG die Zuteilung. Die BaFin betont, dass kein fester Termin zugesagt werden darf; Schätzwerte einzelner Anbieter übernimmt dieser Beitrag nicht.
Welche Förderungen nennt der Beitrag namentlich?
Namentlich erscheinen die Wohnungsbauprämie (WoPG 1996) und die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 13 des 5. VermBG). Höhen, Prozentsätze und Einkommensgrenzen bleiben bewusst ungenannt.
Wie grenzt sich Bausparen von der Baufinanzierung ab?
Bausparen beginnt mit dem Ansparen im Kollektiv und einem Anspruch auf ein Bauspardarlehen nach Zuteilung. Allgemeine Immobilienfinanzierung folgt anderen Produkten; deren Inhalte bleiben einer eigenen Vergleichsseite vorbehalten.
Nachweise und Links
Quellen
Alle Quellen wurden am 28.10.2026 aufgerufen. Details zu Verlag und Stand stehen in SOURCES.md.
- Gesetz über Bausparkassen (BauSparkG) – Inhaltsverzeichnis
- § 1 BauSparkG Begriffsbestimmungen
- § 5 BauSparkG Allgemeine Geschäftsgrundsätze und ABB
- BauSparkG Gesamtnorm
- BaFin: Bausparen – verständlich erklärt
- BaFin-FAQ: Kündigung durch die Bausparkasse
- Verbraucherzentrale: Lohnt sich ein Bausparvertrag?
- Verbraucherzentrale: Vermögenswirksame Leistungen
- Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996) – Inhaltsverzeichnis
- § 2 WoPG prämienbegünstigte Aufwendungen
- WoPG Gesamtnorm
- 5. VermBG – Inhaltsverzeichnis
- § 13 5. VermBG Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage
- BMF: LStH Anhang Wohnungsbau-Prämie
- Bundesministerium der Finanzen
- BMWSB Startseite
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