Steuersoftware vergleichen
Elektronische Einkommensteuererklärungen und verwandte Datensätze ordnen Sie anhand technischer und behördlicher Kriterien ein – ohne Produkt- oder Herstellernamen. Nach den von Ihnen gesetzten Filtern sortiert der Rechner Einträge. Preise, Ranglisten und Konditionstabellen fehlen hier absichtlich. Weder Formulare der Finanzverwaltung noch Produktunterlagen ersetzt der Rechner; Steuerberatung leistet er nicht. Verbindlich bleiben allein die Vorgaben der Finanzverwaltung sowie die Unterlagen Ihres Softwareherstellers. Persönliche steuerliche Entscheidungen treffen Sie gemeinsam mit dem Finanzamt oder mit einer steuerberatenden Person Ihrer Wahl.
- Prüfpunkte zu ELSTER-Übermittlung, Authentifizierung und VaSt ohne Produkttipp
- Vergleichspartner-Rechner mit Filtern für Ihre Angaben

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Steuersoftware-Vergleich
Rechtliche Hinweise: Der kostenlose Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick und finanziert sich über Provisionen, die wir bei Produktabschlüssen erhalten.
2 Ergebnisse – so sortieren wir
Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der Filtereinstellungen und den jeweiligen Produktkonditionen berechnet wird. Die Listung beginnt mit den größten Erträgen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert.
- Bestes Ergebnis

wundertax
Steuererklärung
- Im Browser verfügbar
- Für Privatpersonen geeignet
- Kaufpreiskostenlos
- Abgabe der Steuererklärung34,00 €
Ergebnis−102,00 €
Zum AnbieterBerechnete Konditionen
- Kaufpreis
- 0,00 €
- Vorbereitung der Steuererklärung
- 0,00 €
- Einreichen der Steuererklärung
- −102,00 €
- Gesamtkosten/-ertrag
- −102,00 € Ergebnis
Zinsinformation und Gebühren
- Vorbereitung der Steuererklärung
- kostenlos
Verfügbare Plattformen
- Windows
- nein
- MacOS
- nein
- Linux
- nein
- Android
- ja
- iOS
- ja
- Browser
- ja
Berufsgruppe
- Selbstständige
- nein
- Freiberufler
- nein
- Angestellte
- ja
- Arbeitslose
- nein
- Rentner
- nein
- Studenten
- nein
- GbR
- nein
- GmbH
- nein
Leistungen & Sicherheit
- Steuererklärung prüfen
- nein

Zasta
Steuererklärung
- Im Browser verfügbar
- Für Privatpersonen geeignet
- Kaufpreiskostenlos
- Abgabe der Steuererklärung50,00 €
Ergebnis−150,00 €
Zum AnbieterBerechnete Konditionen
- Kaufpreis
- 0,00 €
- Vorbereitung der Steuererklärung
- 0,00 €
- Einreichen der Steuererklärung
- −150,00 €
- Gesamtkosten/-ertrag
- −150,00 € Ergebnis
Zinsinformation und Gebühren
- Vorbereitung der Steuererklärung
- kostenlos
Verfügbare Plattformen
- Windows
- nein
- MacOS
- nein
- Linux
- nein
- Android
- ja
- iOS
- ja
- Browser
- ja
Berufsgruppe
- Selbstständige
- nein
- Freiberufler
- nein
- Angestellte
- ja
- Arbeitslose
- nein
- Rentner
- nein
- Studenten
- nein
- GbR
- nein
- GmbH
- nein
Leistungen & Sicherheit
- Steuererklärung prüfen
- nein
Stand: 03.11.2026
Steuersoftware vergleichen: Schnittstelle und Auswahlkriterien
So nutzen Sie den Vergleich auf dieser Seite. Tragen Sie Ihre Angaben in den Rechner ein und prüfen Sie die angezeigten Leistungen und Bedingungen selbst. Eine Anbieterliste oder Entgeltangaben liefert dieser Text nicht.
ERiC, Übermittlung und Login
ELSTER-Schnittstelle und Authentifizierung
Für die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung stellt die Steuerverwaltung den ELSTER Rich Client (ERiC) bereit. Laut Entwicklerinformationen von ELSTER plausibilisiert ERiC Steuerdaten und übermittelt sie verschlüsselt über eine sichere Verbindung an die Annahmeserver der Finanzverwaltung; bei erfolgreicher Rückmeldung kann ERiC eine PDF-Datei erstellen. Hersteller registrieren sich für den Entwicklerbereich und beantragen eine Hersteller-ID, bevor sie ERiC in eigene Steuer-, Finanz- und Lohnbuchhaltungsprogramme integrieren.
Rechtlich knüpfen die §§ 87b bis 87d sowie § 72a der Abgabenordnung (AO) an die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und sonstiger für das Besteuerungsverfahren erforderlicher Daten an. § 87b AO bestimmt unter anderem, dass bei der elektronischen Übermittlung amtlich vorgeschriebener Datensätze die hierfür amtlich bestimmten Schnittstellen ordnungsgemäß zu bedienen sind. Anhand der Herstellerangaben und der von ELSTER veröffentlichten Softwareproduktliste prüfen Sie, ob ein konkretes Produkt diese Schnittstelle korrekt nutzt – nicht anhand dieser Seite.
Zur Authentifizierung gegenüber ELSTER dient unter anderem eine passwortgeschützte Zertifikatsdatei, die Sie im Rahmen der Registrierung bei Mein ELSTER erzeugen. ELSTER beschreibt zudem ElsterSecure als Authentifizierungs-App für den Login in das ELSTER-Portal der Steuerverwaltung; laut ELSTER wird eine Authentisierung mittels ElsterSecure für die Übermittlung durch Steuersoftware anderer Anbieter derzeit noch nicht unterstützt und ist in Planung. Für die Übermittlung aus Fremdsoftware bleibt deshalb die Zertifikatsdatei der von ELSTER genannte Weg, bis eine Erweiterung verfügbar ist.
Belegabruf, Anlagen und Portal
VaSt, Formulare und ELSTER-Portal
Die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) – auch als Abruf von Bescheinigungen bezeichnet – ist laut ELSTER ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung. Bereitgestellt werden elektronische Daten und Bescheinigungen der letzten vier Jahre, die der Steuerverwaltung zu Ihrer Person übermittelt wurden, darunter Stammdaten, Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen, Rentenmitteilungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie weitere in der ELSTER-Hilfe genannte Kategorien. Quittungen, Kassenzettel oder Rechnungsbelege zählen laut ELSTER nicht zu diesen Bescheinigungen.
Voraussetzung für den Abruf ist eine Registrierung mit Ihrer Identifikationsnummer beim ELSTER-Portal der Steuerverwaltung sowie die Zustimmung zum Abruf der Bescheinigungen. ELSTER stellt klar, dass Sie die Daten auch mit Software kommerzieller Anbieter abrufen und in die Einkommensteuererklärung übernehmen können; nach der Übernahme lassen sich Angaben ändern oder löschen. Ob und wie ein konkretes Produkt Vorjahresangaben aus einer früheren Abgabe oder digitale Belege übernimmt, entnehmen Sie den Herstellerunterlagen; eine allgemeine Pflicht dazu beschreibt dieser Beitrag nicht («غير متحقق» für produktindividuelle Importwege).
Welchen Fall und welche Anlagen ein Produkt abdeckt, entnehmen Sie der Produktbeschreibung und der ELSTER-Liste der Softwareprodukte, in der Hersteller angeben, dass ihre Software ELSTER unterstützt. Diese Seite nennt keine Produkt- oder Herstellernamen.
Als amtliches Portal der Steuerverwaltung steht Mein ELSTER zur Verfügung: Dort erfassen und übermitteln Sie Erklärungen elektronisch, ohne ein kommerzielles Produkt zu nutzen. Als kostenfreie behördliche Alternative – kein kommerzieller Anbieter im Sinne eines Vergleichsprodukts – steht damit dieses Portal bereit.
Sicherheit, Abgabe und was hier fehlt
Datenschutz, Fristen und Abgrenzung
ERiC übermittelt laut ELSTER verschlüsselt an die Annahmeserver der Finanzverwaltung. In den §§ 87a ff. AO regelt die Abgabenordnung Anforderungen an die elektronische Kommunikation mit Finanzbehörden; Details zu Datensätzen und Schnittstellen bestimmt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den Ländern (§ 87b AO). Konkrete Datenschutzhinweise, die Hersteller Endnutzern vor Nutzung zur Kenntnis bringen müssen, ergeben sich aus den Vorgaben der Steuerverwaltung an ERiC-Nutzer – sie ersetzen keine eigene Prüfung der Herstellerunterlagen.
Die Steuergesetze bestimmen die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung; zur Abgabe ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird (§ 149 Abs. 1 AO). Für Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, gilt – soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen – nach § 149 Absatz 2 AO eine Abgabe spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder sieben Monate nach dem gesetzlich bestimmten Zeitpunkt. Einzelne Kalenderdaten für Veranlagungszeiträume übernimmt dieser Beitrag nicht und markiert sie als «غير متحقق», sofern Sie sie nicht selbst der aktuellen amtlichen Bekanntmachung entnehmen.
Allgemeine Kontenthemen oder Versicherungsvergleiche gehören nicht in diesen Überblick. Orientierung zu Girokonto, Tagesgeld oder Geschäftskonto finden Sie unter den jeweiligen Vergleichsseiten; Streitfragen rund um Versicherungen behandelt etwa Rechtsschutzversicherung vergleichen.
Allgemeine Verbraucherinformation über Auswahlkriterien für ELSTER-fähige Steuersoftware ist der Zweck dieses Beitrags. Steuerberatung, Produktempfehlungen und Herstellerhinweise liefert er nicht. Die Passgenauigkeit einer Software zu Ihrem Steuerfall prüfen Sie selbst – bei Bedarf mit dem zuständigen Finanzamt oder mit fachkundiger steuerlicher Beratung, nicht anhand dieser Seite.
Häufige Fragen beantwortet
FAQ: Steuersoftware
Was leistet ERiC bei der Übermittlung?
Die Steuerverwaltung stellt Herstellern mit ERiC eine C-Bibliothek bereit. Steuerdaten werden laut ELSTER plausibilisiert und verschlüsselt an die Annahmeserver der Finanzverwaltung übermittelt; bei erfolgreicher Rückmeldung kann eine PDF-Datei entstehen. Die Benutzeroberfläche liefert die jeweilige Steuersoftware.
Wie authentifizieren Sie sich gegenüber ELSTER?
Eine passwortgeschützte Zertifikatsdatei erzeugen Sie im Rahmen der Registrierung beim ELSTER-Portal der Steuerverwaltung. Für den Login in das ELSTER-Portal der Steuerverwaltung beschreibt ELSTER zudem ElsterSecure; für die Übermittlung durch Steuersoftware anderer Anbieter wird diese App derzeit noch nicht unterstützt. Einzelheiten stehen in der ELSTER-Hilfe zur Registrierung.
Was ist die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)?
Als Abruf von Bescheinigungen bezeichnet ELSTER ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung. Elektronische Bescheinigungen der letzten vier Jahre – etwa Lohnsteuerbescheinigungen oder Vorsorgebeiträge – rufen Sie nach Registrierung und Zustimmung ab und können sie in die Erklärung übernehmen. Quittungen und Kassenzettel gehören laut ELSTER nicht dazu.
Reicht das ELSTER-Portal ohne kommerzielle Software?
Das Online-Portal der Steuerverwaltung ist ELSTER. Erklärungen erfassen und übermitteln Sie dort elektronisch. Es ist die behördliche, kostenfreie Alternative zu kommerziellen Produkten – kein Vergleichsprodukt und kein Herstellerangebot im Sinne dieser Seite.
Welche gesetzliche Frist nennt § 149 AO?
Paragraph 149 Absatz 2 der Abgabenordnung setzt – soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen – höchstens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres bzw. nach dem gesetzlich bestimmten Zeitpunkt an. Kalenderdaten einzelner Jahre übernimmt dieser Beitrag nicht («غير متحقق» ohne aktuelle amtliche Einzelbekanntmachung).
Nennt diese Seite Produkte oder Preise?
Nein. Produktnamen, Hersteller, Preise und Ranglisten bleiben ausgespart. Über die ELSTER-Softwareproduktliste und die Herstellerunterlagen prüfen Sie, ob ein Eintrag ELSTER unterstützt. Steuerberatung leistet weder Rechner noch Text.
Nachweise und Links
Quellen
Alle Quellen wurden am 28.10.2026 aufgerufen. Details zu Verlag und Stand stehen in SOURCES.md.
- ELSTER: Entwicklerinformationen zu ERiC
- ELSTER: Weitere Softwareprodukte
- ELSTER: Vorausgefüllte Steuererklärung / Belegabruf (Privatpersonen)
- ELSTER-Hilfe: vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)
- ELSTER-Hilfe: Registrierung
- ELSTER: ElsterSecure
- ELSTER-Portal der Steuerverwaltung (Startseite)
- § 87b AO Bedingungen für die elektronische Übermittlung
- § 87c AO
- § 87d AO
- § 72a AO
- § 149 AO Abgabe der Steuererklärungen
- AO-Portal (gesetze-im-internet.de)
- Bundesministerium der Finanzen
- BMF: AO § 149 (Amtliche Fassung / Portal)
Hinweis zur Nutzung
Disclaimer
Hinweis: Label (wd/paragraph): Hinweis zur Nutzung Hinweis: Dieser Beitrag dient Ihrer allgemeinen Information zu Auswahlkriterien für ELSTER-fähige Steuersoftware und zum behördlichen Portal Mein ELSTER. Er ist keine Steuerberatung und keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt oder einen Hersteller. Den Abschluss und alle steuerlichen Entscheidungen treffen Sie selbst – bei Unsicherheit holen Sie Rat beim Finanzamt oder bei einer zugelassenen steuerberatenden Person ein, nicht anhand dieser Seite. Fristen, Formulare und technische Vorgaben entnehmen Sie ausschließlich den aktuellen Veröffentlichungen der Finanzverwaltung sowie den Unterlagen Ihres Softwareherstellers.







