Rürup-Rente vergleichen

  • Prüfpunkte zu Sonderausgabenabzug, Zertifizierung, Kosten und Auszahlung
  • Vergleichsrechner unseres Partners mit Ihren eigenen Angaben
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Wenn Sie über diesen Link oder diesen Rechner einen Vertrag abschließen, erhält Tarifly unter Umständen eine Vergütung vom Anbieter. Die Auswahl treffen Sie selbst; unsere Inhalte bleiben davon unabhängig. Die Ergebnisse im Rechner stammen vom Betreiber des Rechners. Tarifly wählt keinen Eintrag aus, bewertet keinen Eintrag und gibt keine Empfehlung ab. Details: So vergleichen wir und Unsere Partner.

Rürup-Rente-Rechner: Angebote mit Ihren Angaben vergleichen

So nutzen Sie den Vergleich auf dieser Seite. Tragen Sie Alter, gewünschten Beitrag und Vorsorgeziel in den Rechner ein. Anschließend prüfen Sie Leistungen, Kosten und Bedingungen selbst. Eine Anbieterliste oder Beitragstabelle erscheint hier bewusst nicht.

Der Rechner ist nur ein Einstieg. Er ersetzt weder Produktinformationsblatt noch Vertragsunterlagen. Verbindlich bleiben Ihr Vertrag und seine Nachträge. Ergänzende Hinweise zur Basisrente finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung und der Verbraucherzentrale.

Förderung und Regeln

Wie die Rürup-Förderung aufgebaut ist

Sonderausgaben statt Zulagen. Die Rürup-Rente – gesetzlich Basisrente genannt – gehört zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Die Förderung läuft über den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG), nicht über Zulagen wie bei der Riester-Rente. Seit 2023 sind Beiträge zur Basisrente im Rahmen des Höchstbetrags zu 100 Prozent absetzbar.

Höchstbetrag 2026. Die Deutsche Rentenversicherung nennt für 2026 einen Höchstbetrag von 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung. Darunter fallen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zu zertifizierten Basisrentenverträgen zusammen. Wer bereits Pflichtbeiträge zahlt, kann nur den verbleibenden Spielraum nutzen.

Lebenslange Leibrente. Nach den Zertifizierungskriterien des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) und den Hinweisen der Verbraucherzentrale wird das Kapital ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Ein Kapitalwahlrecht wie bei vielen ungeförderten Rentenversicherungen ist nicht vorgesehen. Eine Kündigung mit Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen; möglich bleibt in der Regel die Beitragsfreistellung.

Nachgelagerte Besteuerung. In der Auszahlungsphase unterliegt die Rente der nachgelagerten Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt schrittweise bis 2058 auf 100 Prozent. Die Verbraucherzentrale nennt für einen Rentenbeginn 2026 einen Anteil von 84 Prozent.

Kein Anbietertipp. Tarifly empfiehlt keinen Versicherer und kein einzelnes Produkt. Die Trefferliste erzeugt allein unser Vergleichspartner. Orientieren Sie sich an den Vertragsunterlagen und holen Sie bei Bedarf eine unabhängige Beratung ein.

Vertragsdetails prüfen

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

  • Zertifizierung: Gefördert werden nur Verträge, die das BZSt nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifiziert hat. Die Zertifizierung prüft die gesetzlichen Merkmale, nicht wirtschaftliche Tragfähigkeit oder Rendite.
  • Kosten: Stellen Sie Abschluss-, Verwaltungs- und Fondskosten gegenüber. Die Verbraucherzentrale warnt, dass hohe Kosten den Steuervorteil aufzehren können.
  • Rentenfaktor und Garantien: Prüfen Sie, welcher Faktor für die Verrentung gilt und ob Erhöhungen oder Sonderzahlungen denselben Faktor behalten.
  • Hinterbliebenenschutz: Ohne Zusatzvereinbarung fällt angespartes Kapital im Todesfall oft dem Versichertenkollektiv zu. Klären Sie, ob und wie Ehepartner oder Kinder abgesichert sind.
  • Flexibilität: Klären Sie Beitragsfreistellung, Beitragspausen und ob ein Anbieterwechsel (Portabilität) überhaupt vorgesehen ist.
  • Steuerwirkung: Der Abzug hilft vor allem bei höherem Grenzsteuersatz. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Einkommen, Pflichtbeiträgen und Kosten ab – das ist keine pauschale Empfehlung.

Häufige Fragen beantwortet

FAQ: Rürup-Rente

Für wen kommt die Rürup-Rente infrage?

Besonders oft genannt werden Selbstständige ohne Pflichtversicherung und Gutverdienende, die den Sonderausgabenabzug nutzen wollen. Pflichtversicherte können nur den Differenzbetrag zum Höchstbetrag nutzen. Ob ein Vertrag sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation ab; die Verbraucherzentrale rät zu einer kritischen Prüfung.

Wie hoch ist der steuerliche Höchstbetrag 2026?

Die Deutsche Rentenversicherung beziffert den Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen 2026 mit 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung. Beiträge zur gesetzlichen Rente und zu Versorgungswerken werden darauf angerechnet.

Kann ich mir das Kapital später auszahlen lassen?

Nein. Bei der Basisrente ist nach den Zertifizierungskriterien keine Kapitalauszahlung vorgesehen. Das Guthaben wird als lebenslange Leibrente gezahlt. Eine Kündigung mit Auszahlung des Kapitals ist ausgeschlossen; möglich bleibt in der Regel die Beitragsfreistellung.

Gibt es Zulagen wie bei der Riester-Rente?

Nein. Die Rürup-Förderung läuft ausschließlich über den Sonderausgabenabzug. Staatliche Zulagen wie bei Riester gibt es nicht.

Empfiehlt Tarifly einen bestimmten Rürup-Anbieter?

Nein. Die Trefferliste erzeugt allein unser Vergleichspartner. Von Tarifly gibt es dazu weder eine Auswahl noch eine Bewertung oder einen Rat zu einzelnen Anbietern.

Nachweise und Links

Quellen

Alle Quellen wurden am 04.11.2026 aufgerufen.

Hinweis: Diese Seite dient Ihrer allgemeinen Information zur Rürup-Rente (Basisrente). Sie ist keine Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung und empfiehlt kein bestimmtes Produkt, keinen Anbieter und keinen Vertrag. Den Abschluss entscheiden Sie selbst. Verbindlich sind ausschließlich Vertrag und Bedingungen Ihres Anbieters sowie die Auskunft Ihres Finanzamts.