Reisekrankenversicherung vergleichen

  • Prüfpunkte zu EHIC, GKV-Ausland und Rücktransport ohne Anbieterempfehlung
  • Vergleichspartner-Rechner mit Filtern für Ihre Angaben
Reisekrankenversicherung Vergleichen

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Reisekranken-Vergleich

Rechtliche Hinweise: Der kostenlose Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick und finanziert sich über Provisionen, die wir bei Produktabschlüssen erhalten.

8 Ergebnisse – so sortieren wir

Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der Filtereinstellungen und den jeweiligen Produktkonditionen berechnet wird. Die Listung beginnt mit den größten Erträgen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert.

  1. Bestes Ergebnis

    Münchener Verein

    Auslandsreise-Krankenversicherung (Tarif 501)

    • Reisedauer bis 70 Tage
    • Inklusive Rücktransport
    • Beitrag8,40 € pro Jahr
    • Reisedauer70 Tage

    pro Jahr8,40 €

    Zum Anbieter
  2. MAXCARE

    MAXCARE AuslandGesund Single

    • Reisedauer bis 70 Tage
    • Inklusive Rücktransport
    • Beitrag8,40 € pro Jahr
    • Reisedauer70 Tage

    pro Jahr8,40 €

    Zum Anbieter
  3. Testsiegel Logo

    ERGODirekt

    ReiseMed Tarif RD

    • Reisedauer bis 56 Tage
    • Inklusive Rücktransport
    • Beitrag9,90 € pro Jahr
    • Reisedauer56 Tage

    pro Jahr9,90 €

    Zum Anbieter
  4. Testsiegel Logo

    Deutsche Familienversicherung

    Tarif Auslandsreisekrankenversicherung Single

    • Reisedauer bis 61 Tage
    • Inklusive Rücktransport
    • Beitrag20,00 € pro Jahr
    • Reisedauer61 Tage

    pro Jahr20,00 €

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  5. American Express® Versicherungen

    Auslandsreisekrankenschutz von AXA Partners vermittelt durch American Express

    • Reisedauer bis 45 Tage
    • Inklusive Rücktransport
    • Beitrag21,56 € pro Jahr
    • Reisedauer45 Tage

    pro Jahr21,56 €

    Zum Anbieter
  6. Redion

    Auslands­kranken­versicherung

    • Reisedauer bis 56 Tage
    • Inklusive Rücktransport
    • Beitrag47,00 € pro Jahr
    • Reisedauer56 Tage

    pro Jahr47,00 €

    Zum Anbieter
  7. Redion

    Reise­rücktritts­versicherung

    • Reisedauer bis 56 Tage
    • Inklusive Rücktransport
    • Beitrag66,00 € pro Jahr
    • Reisedauer56 Tage

    pro Jahr66,00 €

    Zum Anbieter
  8. Redion

    Premium Reise­versicherung

    • Reisedauer bis 56 Tage
    • Inklusive Rücktransport
    • Beitrag118,00 € pro Jahr
    • Reisedauer56 Tage

    pro Jahr118,00 €

    Zum Anbieter

Stand: 03.11.2026

Reisekrankenversicherung vergleichen: Auslandsschutz und Bedingungen einordnen

So nutzen Sie den Vergleich auf dieser Seite. Tragen Sie Ihre Angaben in den Rechner ein und prüfen Sie die angezeigten Leistungen und Bedingungen selbst. Eine Anbieterliste oder Beitragstabelle erscheint hier bewusst nicht.

Der Rechner dient nur als Einstieg und ersetzt die Vertragsunterlagen nicht. Die endgültigen Leistungen stehen nur in Versicherungsschein und Bedingungen.

EHIC, Abkommen und Grenzen

Was die GKV im Ausland leistet – und wo Lücken bleiben

Für vorübergehende Aufenthalte in den Staaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz eröffnet die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems vor Ort – zu denselben Bedingungen, die für dort Versicherte gelten. In Deutschland ist die EHIC in der Regel auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt. Das Bundesministerium für Gesundheit und die EU-Kommission betonen: Die Karte ersetzt keine Reiseversicherung, deckt keine privaten Behandlungen und keine geplanten Behandlungen ab und garantiert keine kostenfreie Versorgung.

BaFin und die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) beschreiben dieselbe Ausnahme: Vorübergehende Aufenthalte in EU-/EWR-Staaten, der Schweiz und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (SVA). In Abkommensstaaten kann statt der EHIC ein Auslandskrankenschein Ihrer Krankenkasse nötig sein; Details und Merkblätter erhalten Sie bei Ihrer Kasse und der DVKA.

Eine zentrale Lücke bleibt laut BMG, BaFin, Verbraucherzentrale und EU ausdrücklich: Die GKV übernimmt die Kosten eines Krankenrücktransports nach Deutschland nicht. Auch Zuzahlungen und Eigenanteile nach dem Recht des Aufenthaltsstaats sowie Behandlungen außerhalb des öffentlichen Systems fallen häufig nicht unter den gesetzlichen Schutz. Außerhalb der EHIC-/Abkommensstaaten ruht der GKV-Schutz bei vorübergehenden Reisen typischerweise; Behandlungskosten tragen Sie dort selbst, soweit kein anderer Vertrag greift.

Vertragstypen und Prüfpunkte

Private Auslandsreisekrankenversicherung als Konzept

Die private Auslandsreisekrankenversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie soll Lücken der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung auf Reisen schließen – soweit Ihr Vertrag die Leistungen ausdrücklich vorsieht. Eine Pflicht zum Abschluss besteht nicht. Typische Leistungsfelder beschreiben Aufsicht und Verbraucherschutz ähnlich: ambulante und stationäre Heilbehandlung im Reiseland, Arzneimittel und Hilfsmittel nach den Bedingungen, Transport zum Arzt oder Krankenhaus sowie – entscheidend – den Krankenrücktransport.

Zwei Vertragstypen sollten Sie begrifflich trennen: den Einmal- oder Einreiseschutz für eine konkrete Reise und den Jahresvertrag. Nach den BaFin-Hinweisen bedeutet „Jahresvertrag“ nicht, dass Sie ein ganzes Jahr durchgehend im Ausland versichert sind. Viele Verträge begrenzen die versicherte Reisedauer pro Reise auf einen festgelegten Zeitraum; endet dieser, endet der Schutz für diese Reise. Ob Sie einen Einmalschutz oder einen Jahresvertrag wählen und welche maximale Reisedauer vereinbart ist, entnehmen Sie allein den Bedingungen.

Beim Rücktransport nennen Verbraucherzentrale und gesund.bund.de zwei Klauseltypen. Die Formulierung „medizinisch notwendig“ greift oft nur, wenn die Versorgung im Reiseland so unzureichend ist, dass eine Behandlung dort nicht mit Aussicht auf Erfolg möglich erscheint. Dagegen öffnet „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ den Anspruch weiter. Ob Ihr Vertrag die engere oder die weitere Formulierung enthält, steht allein in den Bedingungen; Tarifly empfiehlt keinen Tarif.

Vorerkrankungen und Ausschlüsse prüft die BaFin als typischen Schwachpunkt: Bekannte bestehende Erkrankungen sind häufig nicht oder nur eingeschränkt mitversichert. Klären Sie vor Abschluss, in welchem Umfang akute Verschlechterungen chronischer Leiden oder bekannte Diagnosen ausgeschlossen sind. Obliegenheiten und Anzeigepflichten entnehmen Sie den Bedingungen und dem Versicherungsvertragsgesetz.

Belege und Grenzen der Seite

Dokumente, Abgrenzung und Vertragsgrenzen

Im Ausland zahlen Sie Behandlungen oft zunächst selbst und reichen Rechnungen später ein. Bewahren Sie Originalrechnungen, Diagnosen, Rezepte und Quittungen vollständig und lesbar auf; gesund.bund.de und die Verbraucherzentrale weisen ausdrücklich darauf hin. Bei einem Krankenhausaufenthalt lohnt die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer zur Klärung der Kostenübernahme – soweit Ihr Vertrag das vorsieht.

Widerruf und Kündigung richten sich nach Ihrem Vertrag und dem Versicherungsvertragsgesetz. Fristen und Form entnehmen Sie Versicherungsschein und Bedingungen; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Dieser Text ersetzt Rechtsberatung, Versicherungsberatung sowie medizinische, reisemedizinische oder therapeutische Beratung nicht. Diagnosen, Impfungen, Malariaprophylaxe und Therapieentscheidungen klären Sie mit Ärztin oder Arzt und gegebenenfalls Ihrer Krankenkasse – nicht anhand dieser Seite. Versicherungsinformationen und medizinische Beratung bleiben getrennt.

Häufige Fragen beantwortet

FAQ: Reisekrankenversicherung

Was leistet die EHIC im Ausland?

Bei vorübergehenden Aufenthalten in EU-, EWR-Staaten und der Schweiz eröffnet die Europäische Krankenversicherungskarte Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Systems vor Ort. Private Behandlungen, geplante Eingriffe und den Krankenrücktransport deckt sie laut BMG und EU nicht ab.

Übernimmt die GKV einen Krankenrücktransport?

Nein. Laut Bundesministerium für Gesundheit, BaFin und Verbraucherzentrale trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten eines Rücktransports nach Deutschland nicht – auch nicht aus dem EU-Ausland. Private Verträge können dieses Risiko abdecken, soweit die Bedingungen es vorsehen.

Worin unterscheiden sich Einmalschutz und Jahresvertrag?

Ein Einmalschutz gilt für eine konkrete Reise. Jahrespolicen verlängern sich oft automatisch, begrenzen die versicherte Reisedauer pro Reise aber laut BaFin häufig auf einen festgelegten Zeitraum. Ganzjähriger Auslandsschutz folgt daraus nicht automatisch.

Was bedeuten „medizinisch sinnvoll“ und „medizinisch notwendig“ beim Rücktransport?

Verbraucherzentrale und gesund.bund.de unterscheiden beide Formulierungen. Notwendig meint oft nur den Fall unzureichender Versorgung vor Ort; sinnvoll und vertretbar öffnet den Anspruch. Maßgeblich bleibt allein Ihr Vertragstext.

Wie gehen Verträge mit Vorerkrankungen um?

Bekannte bestehende Erkrankungen sind laut BaFin häufig nicht oder nur eingeschränkt mitversichert. Prüfen Sie Ausschlüsse und den Umgang mit akuten Verschlechterungen chronischer Leiden in den Bedingungen, bevor Sie abschließen.

Welche Belege sollten Sie nach einer Behandlung aufbewahren?

Originalrechnungen, Diagnosen, Rezepte und Quittungen bewahren Sie vollständig und lesbar auf. gesund.bund.de und die Verbraucherzentrale weisen darauf hin, dass Erstattungen ohne vollständige Belege scheitern können.

Hinweis zur Nutzung

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Hinweis: Dieser Beitrag dient Ihrer allgemeinen Information. Er ist keine Anlage-, Versicherungs-, Kredit- oder Rechtsberatung und keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt, einen bestimmten Anbieter oder Vertrag. Die Entscheidung treffen Sie selbst.