Reisekrankenversicherung vergleichen
Reisekrankenversicherung vergleichen Sie hier ohne Anbieterempfehlung. Mit dem Rechner ordnen Sie private Auslandsreisekrankenversicherungen nach Leistungen und Bedingungen ein. Anbieter, Beiträge und Ranglisten nennt die Seite bewusst nicht. Als Einstieg hilft der Rechner; er ersetzt weder Versicherungsschein noch Bedingungen und ist keine medizinische oder reisemedizinische Beratung. Endgültige Leistungen stehen nur im Vertrag.
- Prüfpunkte zu EHIC, GKV-Ausland und Rücktransport ohne Anbieterempfehlung
- Vergleichspartner-Rechner mit Filtern für Ihre Angaben

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Wenn Sie über diesen Link oder diesen Rechner einen Vertrag abschließen, erhält Tarifly unter Umständen eine Vergütung vom Anbieter. Die Auswahl treffen Sie selbst; unsere Inhalte bleiben davon unabhängig. Die Ergebnisse im Rechner stammen vom Betreiber des Rechners. Tarifly wählt keinen Eintrag aus, bewertet keinen Eintrag und gibt keine Empfehlung ab. Details: So vergleichen wir und Unsere Partner.
Reisekranken-Vergleich
Rechtliche Hinweise: Der kostenlose Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick und finanziert sich über Provisionen, die wir bei Produktabschlüssen erhalten.
8 Ergebnisse – so sortieren wir
Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der Filtereinstellungen und den jeweiligen Produktkonditionen berechnet wird. Die Listung beginnt mit den größten Erträgen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert.
- Bestes Ergebnis

Münchener Verein
Auslandsreise-Krankenversicherung (Tarif 501)
- Reisedauer bis 70 Tage
- Inklusive Rücktransport
- Beitrag8,40 € pro Jahr
- Reisedauer70 Tage
pro Jahr8,40 €
Zum AnbieterBerechnete Konditionen
- Beitrag
- 8,40 €
- Gesamtkosten/-ertrag
- 8,40 € pro Jahr
Zinsinformation und Gebühren
- Selbstbeteiligung
- 0,00 €
- Eintrittsalter ab
- 18
- Eintrittsalter bis
- 64
Leistungen & Sicherheit
- Rücktransport
- ja
- Notfallbehandlung
- ja
- Rooming-in
- ja
- Telefonkosten
- nein

MAXCARE
MAXCARE AuslandGesund Single
- Reisedauer bis 70 Tage
- Inklusive Rücktransport
- Beitrag8,40 € pro Jahr
- Reisedauer70 Tage
pro Jahr8,40 €
Zum AnbieterBerechnete Konditionen
- Beitrag
- 8,40 €
- Gesamtkosten/-ertrag
- 8,40 € pro Jahr
Zinsinformation und Gebühren
- Selbstbeteiligung
- 0,00 €
- Eintrittsalter ab
- 0
- Eintrittsalter bis
- 64
Leistungen & Sicherheit
- Rücktransport
- ja
- Notfallbehandlung
- ja
- Rooming-in
- ja
- Telefonkosten
- nein


ERGODirekt
ReiseMed Tarif RD
- Reisedauer bis 56 Tage
- Inklusive Rücktransport
- Beitrag9,90 € pro Jahr
- Reisedauer56 Tage
pro Jahr9,90 €
Zum AnbieterBerechnete Konditionen
- Beitrag
- 9,90 €
- Gesamtkosten/-ertrag
- 9,90 € pro Jahr
Zinsinformation und Gebühren
- Selbstbeteiligung
- 0,00 €
- Eintrittsalter ab
- 18
- Eintrittsalter bis
- 64
Leistungen & Sicherheit
- Rücktransport
- ja
- Notfallbehandlung
- ja
- Rooming-in
- ja
- Telefonkosten
- ja


Deutsche Familienversicherung
Tarif Auslandsreisekrankenversicherung Single
- Reisedauer bis 61 Tage
- Inklusive Rücktransport
- Beitrag20,00 € pro Jahr
- Reisedauer61 Tage
pro Jahr20,00 €
Zum AnbieterBerechnete Konditionen
- Beitrag
- 20,00 €
- Gesamtkosten/-ertrag
- 20,00 € pro Jahr
Zinsinformation und Gebühren
- Selbstbeteiligung
- 0,00 €
- Eintrittsalter ab
- 0
- Eintrittsalter bis
- 64
Leistungen & Sicherheit
- Rücktransport
- ja
- Notfallbehandlung
- ja
- Rooming-in
- ja
- Telefonkosten
- ja

American Express® Versicherungen
Auslandsreisekrankenschutz von AXA Partners vermittelt durch American Express
- Reisedauer bis 45 Tage
- Inklusive Rücktransport
- Beitrag21,56 € pro Jahr
- Reisedauer45 Tage
pro Jahr21,56 €
Zum AnbieterBerechnete Konditionen
- Beitrag
- 21,56 €
- Gesamtkosten/-ertrag
- 21,56 € pro Jahr
Zinsinformation und Gebühren
- Selbstbeteiligung
- 0,00 €
- Eintrittsalter ab
- 18
- Eintrittsalter bis
- 65
Leistungen & Sicherheit
- Rücktransport
- ja
- Notfallbehandlung
- ja
- Rooming-in
- ja
- Telefonkosten
- ja

Redion
Auslandskrankenversicherung
- Reisedauer bis 56 Tage
- Inklusive Rücktransport
- Beitrag47,00 € pro Jahr
- Reisedauer56 Tage
pro Jahr47,00 €
Zum AnbieterBerechnete Konditionen
- Beitrag
- 47,00 €
- Gesamtkosten/-ertrag
- 47,00 € pro Jahr
Zinsinformation und Gebühren
- Selbstbeteiligung
- 0,00 €
- Eintrittsalter ab
- 1
- Eintrittsalter bis
- 64
Leistungen & Sicherheit
- Rücktransport
- ja
- Notfallbehandlung
- ja
- Rooming-in
- ja
- Telefonkosten
- ja

Redion
Reiserücktrittsversicherung
- Reisedauer bis 56 Tage
- Inklusive Rücktransport
- Beitrag66,00 € pro Jahr
- Reisedauer56 Tage
pro Jahr66,00 €
Zum AnbieterBerechnete Konditionen
- Beitrag
- 66,00 €
- Gesamtkosten/-ertrag
- 66,00 € pro Jahr
Zinsinformation und Gebühren
- Selbstbeteiligung
- 0,00 €
- Eintrittsalter ab
- 1
- Eintrittsalter bis
- 64
Leistungen & Sicherheit
- Rücktransport
- ja
- Notfallbehandlung
- ja
- Rooming-in
- ja
- Telefonkosten
- ja

Redion
Premium Reiseversicherung
- Reisedauer bis 56 Tage
- Inklusive Rücktransport
- Beitrag118,00 € pro Jahr
- Reisedauer56 Tage
pro Jahr118,00 €
Zum AnbieterBerechnete Konditionen
- Beitrag
- 118,00 €
- Gesamtkosten/-ertrag
- 118,00 € pro Jahr
Zinsinformation und Gebühren
- Selbstbeteiligung
- 0,00 €
- Eintrittsalter ab
- 1
- Eintrittsalter bis
- 64
Leistungen & Sicherheit
- Rücktransport
- ja
- Notfallbehandlung
- ja
- Rooming-in
- ja
- Telefonkosten
- ja
Stand: 03.11.2026
Reisekrankenversicherung vergleichen: Auslandsschutz und Bedingungen einordnen
So nutzen Sie den Vergleich auf dieser Seite. Tragen Sie Ihre Angaben in den Rechner ein und prüfen Sie die angezeigten Leistungen und Bedingungen selbst. Eine Anbieterliste oder Beitragstabelle erscheint hier bewusst nicht.
Der Rechner dient nur als Einstieg und ersetzt die Vertragsunterlagen nicht. Die endgültigen Leistungen stehen nur in Versicherungsschein und Bedingungen.
EHIC, Abkommen und Grenzen
Was die GKV im Ausland leistet – und wo Lücken bleiben
Für vorübergehende Aufenthalte in den Staaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz eröffnet die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems vor Ort – zu denselben Bedingungen, die für dort Versicherte gelten. In Deutschland ist die EHIC in der Regel auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt. Das Bundesministerium für Gesundheit und die EU-Kommission betonen: Die Karte ersetzt keine Reiseversicherung, deckt keine privaten Behandlungen und keine geplanten Behandlungen ab und garantiert keine kostenfreie Versorgung.
BaFin und die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) beschreiben dieselbe Ausnahme: Vorübergehende Aufenthalte in EU-/EWR-Staaten, der Schweiz und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (SVA). In Abkommensstaaten kann statt der EHIC ein Auslandskrankenschein Ihrer Krankenkasse nötig sein; Details und Merkblätter erhalten Sie bei Ihrer Kasse und der DVKA.
Eine zentrale Lücke bleibt laut BMG, BaFin, Verbraucherzentrale und EU ausdrücklich: Die GKV übernimmt die Kosten eines Krankenrücktransports nach Deutschland nicht. Auch Zuzahlungen und Eigenanteile nach dem Recht des Aufenthaltsstaats sowie Behandlungen außerhalb des öffentlichen Systems fallen häufig nicht unter den gesetzlichen Schutz. Außerhalb der EHIC-/Abkommensstaaten ruht der GKV-Schutz bei vorübergehenden Reisen typischerweise; Behandlungskosten tragen Sie dort selbst, soweit kein anderer Vertrag greift.
Vertragstypen und Prüfpunkte
Private Auslandsreisekrankenversicherung als Konzept
Die private Auslandsreisekrankenversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie soll Lücken der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung auf Reisen schließen – soweit Ihr Vertrag die Leistungen ausdrücklich vorsieht. Eine Pflicht zum Abschluss besteht nicht. Typische Leistungsfelder beschreiben Aufsicht und Verbraucherschutz ähnlich: ambulante und stationäre Heilbehandlung im Reiseland, Arzneimittel und Hilfsmittel nach den Bedingungen, Transport zum Arzt oder Krankenhaus sowie – entscheidend – den Krankenrücktransport.
Zwei Vertragstypen sollten Sie begrifflich trennen: den Einmal- oder Einreiseschutz für eine konkrete Reise und den Jahresvertrag. Nach den BaFin-Hinweisen bedeutet „Jahresvertrag“ nicht, dass Sie ein ganzes Jahr durchgehend im Ausland versichert sind. Viele Verträge begrenzen die versicherte Reisedauer pro Reise auf einen festgelegten Zeitraum; endet dieser, endet der Schutz für diese Reise. Ob Sie einen Einmalschutz oder einen Jahresvertrag wählen und welche maximale Reisedauer vereinbart ist, entnehmen Sie allein den Bedingungen.
Beim Rücktransport nennen Verbraucherzentrale und gesund.bund.de zwei Klauseltypen. Die Formulierung „medizinisch notwendig“ greift oft nur, wenn die Versorgung im Reiseland so unzureichend ist, dass eine Behandlung dort nicht mit Aussicht auf Erfolg möglich erscheint. Dagegen öffnet „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ den Anspruch weiter. Ob Ihr Vertrag die engere oder die weitere Formulierung enthält, steht allein in den Bedingungen; Tarifly empfiehlt keinen Tarif.
Vorerkrankungen und Ausschlüsse prüft die BaFin als typischen Schwachpunkt: Bekannte bestehende Erkrankungen sind häufig nicht oder nur eingeschränkt mitversichert. Klären Sie vor Abschluss, in welchem Umfang akute Verschlechterungen chronischer Leiden oder bekannte Diagnosen ausgeschlossen sind. Obliegenheiten und Anzeigepflichten entnehmen Sie den Bedingungen und dem Versicherungsvertragsgesetz.
Belege und Grenzen der Seite
Dokumente, Abgrenzung und Vertragsgrenzen
Im Ausland zahlen Sie Behandlungen oft zunächst selbst und reichen Rechnungen später ein. Bewahren Sie Originalrechnungen, Diagnosen, Rezepte und Quittungen vollständig und lesbar auf; gesund.bund.de und die Verbraucherzentrale weisen ausdrücklich darauf hin. Bei einem Krankenhausaufenthalt lohnt die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer zur Klärung der Kostenübernahme – soweit Ihr Vertrag das vorsieht.
Widerruf und Kündigung richten sich nach Ihrem Vertrag und dem Versicherungsvertragsgesetz. Fristen und Form entnehmen Sie Versicherungsschein und Bedingungen; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Text ersetzt Rechtsberatung, Versicherungsberatung sowie medizinische, reisemedizinische oder therapeutische Beratung nicht. Diagnosen, Impfungen, Malariaprophylaxe und Therapieentscheidungen klären Sie mit Ärztin oder Arzt und gegebenenfalls Ihrer Krankenkasse – nicht anhand dieser Seite. Versicherungsinformationen und medizinische Beratung bleiben getrennt.
Häufige Fragen beantwortet
FAQ: Reisekrankenversicherung
Was leistet die EHIC im Ausland?
Bei vorübergehenden Aufenthalten in EU-, EWR-Staaten und der Schweiz eröffnet die Europäische Krankenversicherungskarte Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Systems vor Ort. Private Behandlungen, geplante Eingriffe und den Krankenrücktransport deckt sie laut BMG und EU nicht ab.
Übernimmt die GKV einen Krankenrücktransport?
Nein. Laut Bundesministerium für Gesundheit, BaFin und Verbraucherzentrale trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten eines Rücktransports nach Deutschland nicht – auch nicht aus dem EU-Ausland. Private Verträge können dieses Risiko abdecken, soweit die Bedingungen es vorsehen.
Worin unterscheiden sich Einmalschutz und Jahresvertrag?
Ein Einmalschutz gilt für eine konkrete Reise. Jahrespolicen verlängern sich oft automatisch, begrenzen die versicherte Reisedauer pro Reise aber laut BaFin häufig auf einen festgelegten Zeitraum. Ganzjähriger Auslandsschutz folgt daraus nicht automatisch.
Was bedeuten „medizinisch sinnvoll“ und „medizinisch notwendig“ beim Rücktransport?
Verbraucherzentrale und gesund.bund.de unterscheiden beide Formulierungen. Notwendig meint oft nur den Fall unzureichender Versorgung vor Ort; sinnvoll und vertretbar öffnet den Anspruch. Maßgeblich bleibt allein Ihr Vertragstext.
Wie gehen Verträge mit Vorerkrankungen um?
Bekannte bestehende Erkrankungen sind laut BaFin häufig nicht oder nur eingeschränkt mitversichert. Prüfen Sie Ausschlüsse und den Umgang mit akuten Verschlechterungen chronischer Leiden in den Bedingungen, bevor Sie abschließen.
Welche Belege sollten Sie nach einer Behandlung aufbewahren?
Originalrechnungen, Diagnosen, Rezepte und Quittungen bewahren Sie vollständig und lesbar auf. gesund.bund.de und die Verbraucherzentrale weisen darauf hin, dass Erstattungen ohne vollständige Belege scheitern können.
Nachweise und Links
Quellen
Alle Quellen wurden am 28.10.2026 aufgerufen.
- BMG: Sommerzeit, Reisezeit – EHIC und Rücktransport
- BaFin: Auslandsreise-Krankenversicherung
- DVKA: FAQ für Versicherte
- EU: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
- Your Europe: Gesundheitsversorgung bei vorübergehendem Aufenthalt
- gesund.bund.de: Krank im Ausland
- Verbraucherzentrale: Auslandsreisekrankenversicherung – darum ist sie wichtig
- Verbraucherzentrale: Krankenversicherung im Ausland – wie lange geschützt?
- Verbraucherzentrale: Auslandsreisen – welcher Versicherungsschutz ist notwendig?
- Auswärtiges Amt: Reise und Sicherheit
Hinweis zur Nutzung
Disclaimer
Hinweis: Dieser Beitrag dient Ihrer allgemeinen Information. Er ist keine Anlage-, Versicherungs-, Kredit- oder Rechtsberatung und keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt, einen bestimmten Anbieter oder Vertrag. Die Entscheidung treffen Sie selbst.







