Riester-Rente vergleichen
Riester-Rente vergleichen Sie hier ohne Anbieterempfehlung. Mit dem Rechner geben Sie Ihre Angaben ein und prüfen zertifizierte Produkte selbst. Beiträge, Ranglisten oder Testsieger nennt diese Seite bewusst nicht.
- Prüfpunkte zu Zulagen, Mindesteigenbeitrag, Zertifizierung und Kosten
- Vergleichsrechner unseres Partners mit Ihren eigenen Angaben

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Wenn Sie über diesen Link oder diesen Rechner einen Vertrag abschließen, erhält Tarifly unter Umständen eine Vergütung vom Anbieter. Die Auswahl treffen Sie selbst; unsere Inhalte bleiben davon unabhängig. Die Ergebnisse im Rechner stammen vom Betreiber des Rechners. Tarifly wählt keinen Eintrag aus, bewertet keinen Eintrag und gibt keine Empfehlung ab. Details: So vergleichen wir und Unsere Partner.
Riester-Rente-Rechner: Angebote mit Ihren Angaben vergleichen
So nutzen Sie den Vergleich auf dieser Seite. Tragen Sie Alter, Einkommen und gewünschte Vorsorge in den Rechner ein. Anschließend prüfen Sie Leistungen, Kosten und Bedingungen selbst. Eine Anbieterliste oder Beitragstabelle erscheint hier bewusst nicht.
Der Rechner ist nur ein Einstieg. Er ersetzt weder Produktinformationsblatt noch Vertragsunterlagen. Verbindlich bleiben Ihr Vertrag und seine Nachträge. Ergänzende Hinweise zur Altersvorsorge finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung und der BaFin.
Förderung und Voraussetzungen
Wie die Riester-Förderung aufgebaut ist
Staatliche Zulagen und Steuer. Die Riester-Rente ist eine kapitalgedeckte Form der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nennt für förderberechtigte Personen eine Grundzulage von 175 Euro pro Beitragsjahr, sofern der Mindesteigenbeitrag geleistet wird. Hinzu kommt eine Kinderzulage von 185 Euro (Geburten bis 2007) oder 300 Euro (Geburten ab 2008), solange Kindergeldanspruch besteht.
Mindesteigenbeitrag. Für die volle Zulage verlangt die ZfA einen Gesamtsparbeitrag von 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro einschließlich Zulagen. Mindestens sind 60 Euro im Jahr erforderlich. In der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, ob Zulage oder Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ausfällt.
Bestand und Reform. Bestehende Riester-Verträge können unter der bisherigen Systematik fortgeführt werden; das bestätigt die BaFin ebenso wie die ZfA. Ab dem 1. Januar 2027 sind Neuverträge unter einer reformierten Fördersystematik vorgesehen. Bis Ende 2026 lassen sich laut ZfA noch Verträge nach der bisherigen Systematik abschließen. Tarifly empfiehlt keinen der beiden Wege.
Unterschiedliche Anlagewege. BaFin und BMAS nennen unter anderem Rentenversicherungen, Banksparpläne, Fondssparpläne und Wohn-Riester (Eigenheimrente) als förderfähige Wege. Für Riester-Produkte gilt laut BaFin grundsätzlich die Zusage, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen.
Kein Anbietertipp. Tarifly empfiehlt keinen Versicherer, keinen Fondsanbieter und kein einzelnes Produkt. Die Trefferliste erzeugt allein unser Vergleichspartner. Orientieren Sie sich an den Vertragsunterlagen und holen Sie bei Bedarf eine unabhängige Beratung ein.
Vertragsdetails prüfen
Worauf Sie beim Vergleich achten sollten
- Zertifizierung: Gefördert werden nur Verträge, die dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) entsprechen. § 3 Abs. 3 AltZertG stellt klar: Die Zertifizierung sagt nichts über wirtschaftliche Tragfähigkeit oder Rendite aus.
- Produktinformationsblatt: Lesen Sie das individuelle Produktinformationsblatt nach § 7 AltZertG zu Kosten, Chancen-Risiko-Klasse und Auszahlungsregeln, bevor Sie eine Vertragserklärung abgeben.
- Kosten: Stellen Sie Abschluss-, Verwaltungs- und Fondskosten gegenüber. Hohe Kosten können die Förderung teilweise aufzehren; die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Verträge unrentabel sein können.
- Förderberechtigung: Klären Sie, ob Sie unmittelbar oder mittelbar zulageberechtigt sind. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht und nicht rentenversicherungspflichtige Studierende gehören nach BaFin-Hinweisen in der Regel nicht dazu.
- Auszahlungsphase: Prüfen Sie, wie die lebenslange Rentenzahlung oder ein Auszahlungsplan geregelt ist und welche Teilkapitalisierung möglich ist.
- Zulagenantrag: Zulagen müssen beantragt werden; ein Dauerzulageantrag beim Anbieter erleichtert die jährliche Beantragung.
Häufige Fragen beantwortet
FAQ: Riester-Rente
Wer ist für die Riester-Rente förderberechtigt?
Zur förderberechtigten Gruppe zählen vor allem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung sowie weitere gesetzlich genannte Personen, darunter Beamte und mittelbar förderberechtigte Ehepartner mit eigenem Vertrag. Das ergibt sich aus den Informationen von BaFin, ZfA und BMAS. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht und nicht rentenversicherungspflichtige Studierende sind in der Regel ausgeschlossen.
Wie hoch sind Grundzulage und Kinderzulage?
Die ZfA beziffert die Grundzulage seit 2018 mit 175 Euro pro Person und Beitragsjahr. Die Kinderzulage hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab und liegt bei 185 Euro bzw. 300 Euro, solange Kindergeld gezahlt wird.
Was ist der Mindesteigenbeitrag?
Um die Zulage ungekürzt zu erhalten, müssen Sie laut ZfA 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen, höchstens 2.100 Euro einschließlich Zulagen. Unter 60 Euro im Jahr entfällt die Förderung. Ein zu niedriger Eigenbeitrag führt zu anteiliger Kürzung.
Was ändert sich ab 2027 bei der privaten Altersvorsorge?
Ab dem 1. Januar 2027 greift nach BaFin und ZfA eine reformierte Fördersystematik mit neuen Produkttypen. Bestehende Riester-Verträge behalten ihren Bestandsschutz und werden nicht automatisch umgestellt. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem Vertrag ab; Tarifly gibt dazu keine Empfehlung.
Empfiehlt Tarifly einen bestimmten Riester-Anbieter?
Nein. Die Trefferliste erzeugt allein unser Vergleichspartner. Von Tarifly gibt es dazu weder eine Auswahl noch eine Bewertung oder einen Rat zu einzelnen Anbietern.
Nachweise und Links
Quellen
Alle Quellen wurden am 04.11.2026 aufgerufen.
- ZfA: Staatliche Förderung (Zulagen und Mindesteigenbeitrag)
- BaFin: Riester-Rente
- BaFin: Neue Produkte in der privaten Altersvorsorge (ab 2027)
- AltZertG – Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
- § 1 AltZertG Begriffsbestimmungen
- Verbraucherzentrale: Riester-Rente – Funktionsweise
- Verbraucherzentrale: Riester-Rente – für wen kann sie sich lohnen?
- BMAS: Riester-Rente – staatliche Förderung
Hinweis: Diese Seite dient Ihrer allgemeinen Information zur Riester-Rente. Sie ist keine Versicherungs-, Anlage- oder Steuerberatung und empfiehlt kein bestimmtes Produkt, keinen Anbieter und keinen Vertrag. Verbindlich sind allein Gesetze, Verwaltungsanweisungen sowie Ihr individueller Vertrag. Prüfen Sie Angebote anhand der Unterlagen und lassen Sie sich bei Bedarf unabhängig beraten.







