Motorradversicherung vergleichen
Motorradversicherung vergleichen Sie hier ohne Anbieterempfehlung. Mit dem Rechner geben Sie Ihre Angaben ein und prüfen Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko selbst. Beiträge, Ranglisten oder Testsieger nennt diese Seite bewusst nicht.
- Prüfpunkte zu Haftpflicht, Kasko, Saisonkennzeichen und Schadenfreiheitsklasse
- Vergleichsrechner unseres Partners mit Ihren eigenen Angaben

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Wenn Sie über diesen Link oder diesen Rechner einen Vertrag abschließen, erhält Tarifly unter Umständen eine Vergütung vom Anbieter. Die Auswahl treffen Sie selbst; unsere Inhalte bleiben davon unabhängig. Die Ergebnisse im Rechner stammen vom Betreiber des Rechners. Tarifly wählt keinen Eintrag aus, bewertet keinen Eintrag und gibt keine Empfehlung ab. Details: So vergleichen wir und Unsere Partner.
Motorradversicherung-Rechner: Angebote mit Ihren Angaben vergleichen
So nutzen Sie den Vergleich auf dieser Seite. Tragen Sie Ihre Angaben zu Motorrad, Nutzung und gewünschtem Schutz in den Rechner ein und prüfen Sie die angezeigten Leistungen und Bedingungen selbst. Eine Anbieterliste oder Beitragstabelle erscheint hier bewusst nicht.
Der Rechner ist ein Einstieg. Er ersetzt weder Versicherungsschein noch Versicherungsbedingungen (AKB). Verbindlich sind allein Ihr Vertrag und seine Nachträge. Für allgemeine Fragen zum Kfz-Schutz lesen Sie auch unseren Kfz-Versicherungsvergleich.
Pflichtschutz und freiwillige Bausteine
Welche Bausteine eine Motorradversicherung hat
Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) müssen Halterinnen und Halter eines Kraftfahrzeugs mit regelmäßigem Standort im Inland eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten. Das gilt auch für Motorräder. Ohne diesen Schutz lässt sich nach Angaben der BaFin in Deutschland kein Fahrzeug zulassen. Die Haftpflicht reguliert Schäden, die mit Ihrem Motorrad anderen Personen zugefügt werden, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Gesetzliche Mindestsummen. Die Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG legt je Schadensfall mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden fest. Verbraucherzentralen raten zu deutlich höheren Deckungssummen, etwa 100 Millionen Euro pauschal. Prüfen Sie im Angebot, welche Summe tatsächlich vereinbart ist.
Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig. Sie betreffen Schäden am eigenen Motorrad. Die Teilkasko deckt typischerweise Ereignisse wie Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel oder Wildunfälle ab. Die Vollkasko schließt zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus ein. Welche Ereignisse genau versichert sind, steht in Ihren Bedingungen.
Vertragsdetails prüfen
Worauf Sie beim Vergleich achten sollten
- Deckungssumme der Haftpflicht: Vergleichen Sie die vereinbarte Summe mit den gesetzlichen Mindestwerten und den Empfehlungen der Verbraucherzentralen.
- Grobe Fahrlässigkeit: Prüfen Sie, ob die Kasko auch grob fahrlässig verursachte Schäden übernimmt oder ob der Versicherer kürzen darf.
- Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag, erhöht aber Ihren Eigenanteil im Schadenfall.
- Fahrerkreis und Nutzung: Angaben zu Fahrerinnen und Fahrern, jährlicher Fahrleistung und Abstellort fließen in die Kalkulation ein. Machen Sie diese Angaben wahrheitsgemäß, sonst drohen Nachforderungen oder Leistungskürzungen.
- Schadenfreiheitsklasse: Fragen Sie, wie Ihre schadenfreien Jahre eingestuft werden, und lassen Sie sich die Einstufung bestätigen. Nach einem Schaden kann ein Wechsel laut Verbraucherzentrale zu einer Rückstufung führen.
- Zubehör und Schutzkleidung: Klären Sie, ob Anbauteile, Gepäcksysteme oder Helm und Kleidung mitversichert sind.
Saisonbetrieb
Saisonkennzeichen und Ruheversicherung
Viele Motorräder werden nur in einem Teil des Jahres gefahren. Nach § 10 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) kann ein Saisonkennzeichen mit einem Betriebszeitraum von mindestens zwei und höchstens elf vollen Monaten zugeteilt werden. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Motorrad weder auf öffentlichen Straßen gefahren noch dort abgestellt werden.
Die GDV-Musterbedingungen (AKB) sehen außerhalb der Saison eine beitragsfreie Ruheversicherung vor. Sie umfasst nach den Musterbedingungen in der Regel die Haftpflicht und, falls zuvor Kaskoschutz bestand, die Teilkasko. Voraussetzung ist meist, dass das Motorrad in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz steht. Ihr Versicherer kann davon abweichen; maßgeblich sind Ihre Bedingungen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zu Saisonkennzeichen und Versicherung.
Vertragsbeginn und Vertragsende
Widerruf, Kündigung und Wechsel
Nach § 8 VVG können Sie Ihre Vertragserklärung in der Regel innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn Ihnen Versicherungsschein, Bedingungen, die vorgeschriebenen Informationen und eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform vorliegen.
Für die ordentliche Kündigung gelten die Fristen aus Ihrem Vertrag. Bei Verträgen, die zum 1. Januar verlängert werden, muss die Kündigung nach Hinweisen der Verbraucherzentrale spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Bei abweichendem Vertragsjahr oder Saisonkennzeichen kann ein anderer Stichtag gelten; maßgeblich ist der Versicherungsschein. Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne Änderung des Leistungsumfangs, steht Ihnen nach § 40 VVG ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigen Sie den bisherigen Vertrag erst, wenn der neue Vertrag sicher zustande gekommen ist.
Häufige Fragen beantwortet
FAQ: Motorradversicherung
Ist eine Motorradversicherung Pflicht?
Pflicht ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 1 PflVG. Ohne sie lässt sich ein Motorrad nicht zulassen. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig.
Welche Mindestdeckung schreibt das Gesetz vor?
Die Anlage zum PflVG nennt je Schadensfall 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Verbraucherzentralen empfehlen höhere Deckungssummen.
Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?
Die Teilkasko betrifft typischerweise Diebstahl, Brand, Unwetter oder Wildunfälle. Die Vollkasko umfasst zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus am eigenen Motorrad. Den genauen Umfang legen Ihre Bedingungen fest.
Was gilt mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison?
Nach den GDV-Musterbedingungen besteht dann meist eine beitragsfreie Ruheversicherung, wenn das Motorrad in einer Garage oder auf einem umfriedeten Platz abgestellt ist. Fahren und Parken im öffentlichen Raum sind nicht erlaubt. Ihr Vertrag kann abweichende Regeln enthalten.
Bis wann können Sie Ihre Motorradversicherung kündigen?
Das hängt vom Vertragsjahr ab. Läuft der Vertrag zum 31. Dezember aus, muss die Kündigung in der Regel bis zum 30. November beim Versicherer sein. Bei Beitragserhöhung ohne Leistungsänderung besteht nach § 40 VVG ein Sonderkündigungsrecht.
Empfiehlt Tarifly einen bestimmten Versicherer?
Nein. Die Trefferliste erzeugt allein unser Vergleichspartner. Von Tarifly gibt es dazu weder eine Auswahl noch eine Bewertung oder einen Rat zu einzelnen Versicherern.
Nachweise und Links
Quellen
Alle Quellen wurden am 04.11.2026 aufgerufen.
- § 1 PflVG Versicherungspflicht
- Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG Mindestversicherungssummen
- § 10 FZV Besondere Kennzeichen (Saisonkennzeichen)
- § 8 VVG Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers
- § 40 VVG Kündigung bei Prämienerhöhung
- BaFin: Kfz-Versicherung
- GDV: Musterbedingungen (u. a. AKB)
- Verbraucherzentrale: Kfz-Versicherung überprüfen
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Kfz-Versicherung vergleichen und wechseln
Hinweis zur Nutzung
Hinweis
Hinweis: Diese Seite dient Ihrer allgemeinen Information zur Motorradversicherung. Sie ist keine Versicherungs- oder Rechtsberatung und empfiehlt kein bestimmtes Produkt, keinen Anbieter und keinen Vertrag. Den Abschluss entscheiden Sie selbst. Verbindlich sind ausschließlich Versicherungsschein und Bedingungen Ihres Versicherers.







