Ersatzversorgung Strom: Rechte, Dauer und Preise im Überblick
Kurz gesagt:
- Automatische Belieferung durch den Grundversorger ohne eigenen Vertragsschluss.
- Maximal drei Monate Dauer; früher Ende bei tatsächlichem Lieferbeginn des neuen Vertrags.
- Preise regional: Arbeitspreis, Grundpreis, Netzentgelte und Messkosten im lokalen Preisblatt prüfen.
- Zählerstand mit Datum und Zählernummer sichern, idealerweise per E-Mail.
- Schnell vergleichen und wechseln – sonst droht der Übergang in die Grundversorgung.
Ersatzversorgung Strom bedeutet: Der örtliche Grundversorger liefert automatisch und befristet Strom, wenn kein Liefervertrag zugeordnet ist. Die Versorgung bleibt gesichert, die Konditionen gelten aber nur übergangsweise. Spätestens nach drei Monaten endet die Ersatzversorgung – oder früher, sobald ein neuer Vertrag tatsächlich liefert. Preise unterscheiden sich je Netzgebiet. Darum zählen die Dokumentation Ihres Zählerstands und ein zügiger Tarifvergleich.
Stromtarif rechtzeitig vergleichen
Vergleichen Sie passende Stromtarife, um nach einer Ersatzversorgung zügig einen neuen Liefervertrag zu finden. Achten Sie besonders auf den bestätigten Lieferbeginn – erst dann endet die Übergangslösung.
Wichtige Erkenntnisse
| Thema | Details |
|---|---|
| Aktuelle Preise prüfen | Preisblatt Ihres Grundversorgers für eine realistische Kostenschätzung heranziehen. |
| Zählerstände dokumentieren | Zählerstand fotografieren, Datum und Zählernummer notieren – das hilft bei Abrechnungsfragen. |
| Timing beachten | Früh mit dem Tarifvergleich starten, um Kosten in der Ersatzversorgung zu begrenzen. |
| Lieferbeginn bestätigen lassen | Tatsächlichen Lieferbeginn des neuen Vertrags schriftlich bestätigen lassen. |
| Wechsel planen | Auf Tarifly passende Stromtarife vergleichen und den Ausstieg aus der Ersatzversorgung rechtzeitig umsetzen. |
Ersatzversorgung stellt der Grundversorger automatisch und vorübergehend bereit. Sie endet spätestens nach drei Monaten. Wer zügig wechselt, verkürzt die Zeit in oft teureren Übergangskonditionen. Viele Haushalte bemerken die Situation erst mit dem Brief des Grundversorgers oder einer ungewöhnlich hohen Abschlagsforderung. Dann bleibt wenig Zeit, aber sie reicht für einen geordneten Wechsel, wenn Zählerstand und Preisblatt sofort geklärt sind.
Diese fünf Punkte ersetzen keinen individuellen Rechtsrat. Sie schaffen aber die Faktenbasis, die Sie später gegenüber Netzbetreiber, Grundversorger und neuem Lieferanten brauchen. Speichern Sie E-Mails und Screenshots der Preisblätter mit Datum – so bleibt nachvollziehbar, welche Konditionen in welchem Zeitraum galten.
Definition und rechtliche Grundlage der Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG gilt Strom als vom örtlichen Grundversorger geliefert, sobald ein Verbrauch keinem bestehenden Liefervertrag zugeordnet werden kann. Typische Fälle: Insolvenz des bisherigen Lieferanten, gescheiterter Anbieterwechsel oder Versorgungslücke nach Kündigung und Einzug. Die StromGVV ergänzt die Regeln für die Ersatzversorgung aus dem Niederspannungsnetz und beschreibt Pflichten des Grundversorgers.
Technisch erkennt der Netzbetreiber, dass für eine Abnahmestelle kein Vertrag hinterlegt ist, und ordnet sie dem örtlichen Grundversorger zu. Ein separater Vertragsschluss ist nicht nötig. Der Grundversorger muss Sie unverzüglich in Textform über Beginn und Ende der Ersatzversorgung informieren. Für Haushaltskunden heißt das: Sie bleiben versorgt, zahlen aber ab dem ersten Tag die Allgemeinen Preise dieses Grundversorgers – nicht die eines frei gewählten Tarifs.

Wichtig ist die Trennung zwischen Netz und Vertrieb. Der Netzbetreiber stellt den Anschluss und die Messung sicher; der Grundversorger liefert die Energie in der Ersatzversorgung. Briefe können von beiden Stellen kommen. Lesen Sie Absender und Betreff genau, bevor Sie Fristen oder Abschläge übersehen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie bereits in der Ersatzversorgung stehen, fragen Sie mit Zählernummer und Adresse beim Netzbetreiber oder Stadtwerk nach dem aktuellen Lieferstatus.
Auch bei einem Umzug kann eine Lücke entstehen, wenn der Vormieter gekündigt hat und Sie noch keinen eigenen Vertrag abgeschlossen haben. Die Belieferung startet dann oft ohne Ihr Zutun. Das ist gut für die Versorgungssicherheit, aber ungünstig für die Kostenkontrolle, solange Sie die Allgemeinen Preise nicht kennen.
Die gesetzliche Grundlage finden Sie im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und in der StromGVV. Für Verbraucherinnen und Verbraucher fasst die Verbraucherzentrale die Handlungsoptionen bei teurer Ersatzversorgung praxisnah zusammen. Lesen Sie dort insbesondere die Hinweise zu Preisblatt, Widerspruch und Wechseltermin.
Wie lange dauert die Ersatzversorgung und wann endet sie?
Die Ersatzversorgung endet spätestens drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 Abs. 4 EnWG). Früher endet sie, sobald ein neuer Liefervertrag tatsächlich zu liefern beginnt. Ein bloßer Antragsversand reicht nicht. Innerhalb der Frist dürfen Grundversorger Preise zum Ersten oder Fünfzehnten eines Monats anpassen.
Fehlt ein abgelesener Zählerstand, darf der Netzbetreiber den Verbrauch schätzen. Das kann Abrechnungen verzerren, besonders über mehrere Wochen. Lassen Sie den tatsächlichen Lieferbeginn eines neuen Vertrags schriftlich bestätigen – so haben Sie im Streitfall einen klaren Nachweis.
Planen Sie den Wechsel deshalb mit Puffer. Manche Lieferanten nennen einen Wunschtermin, der sich verschiebt, wenn Anmeldung oder Netzprozesse länger dauern. Notieren Sie den angekündigten und den bestätigten Lieferbeginn getrennt. Nur der tatsächliche Lieferbeginn beendet die Ersatzversorgung. Solange er fehlt, laufen die Allgemeinen Preise weiter – auch wenn Sie den Antrag schon abgeschickt haben.
Endet die Ersatzversorgung ohne neuen Vertrag, geht die Belieferung in der Regel in die Grundversorgung über. Dann gelten andere Kündigungsregeln, typischerweise mit kurzer Frist. Mehr dazu im Abschnitt zu den Unterschieden und im Ratgeber Strom-Grundversorgung.
Die Drei-Monats-Frist läuft kalendarisch ab Beginn der Ersatzversorgung. Der genaue Starttag steht im Informationsschreiben des Grundversorgers. Markieren Sie diesen Tag und rechnen Sie drei Monate voraus – so wissen Sie, wann spätestens ein neuer Vertrag liefern muss. Wer erst in der dritten Woche handelt, hat noch Zeit; wer bis in den letzten Monat wartet, riskiert den Übergang in die Grundversorgung ohne bewusst gewählten Tarif.
Woraus sich die Preise der Ersatzversorgung zusammensetzen
Einen bundeseinheitlichen Ersatzversorgungspreis gibt es nicht. Jeder Grundversorger veröffentlicht eigene Allgemeine Preise aus mehreren Teilen: Beschaffungskosten, Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde, monatlicher Grundpreis, Netzentgelte, Messstellenbetrieb sowie Steuern und Umlagen. Weil Netzentgelte und Messkosten regional schwanken, kann derselbe Verbrauch in zwei Netzgebieten unterschiedlich teuer sein.
Höhere Ersatzversorgungspreise sind nicht grundsätzlich unzulässig, aber an Vorgaben gebunden. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Grundversorger in Ausnahmefällen höhere Preise verlangen dürfen, diese aber transparent ausweisen müssen – besonders die Beschaffungskosten. Ein pauschaler Preisaufschlag ohne Begründung ist nicht zulässig.
Praktisch: Suchen Sie auf der Website Ihres Grundversorgers das Preisblatt zur Ersatzversorgung, oft unter „Allgemeine Preise“ oder „Grundversorgung“. Dort stehen Grundpreis und Arbeitspreis getrennt, manchmal mit eigenen Positionen für Messstellenbetrieb. Rechnen Sie den Arbeitspreis mit Ihrem Jahresverbrauch hoch und addieren Sie den Grundpreis für die betroffenen Monate – so erhalten Sie eine realistische Schätzung vor dem Wechsel.
Beispielrechnung zur Orientierung: Bei 3.000 kWh Jahresverbrauch und einem Arbeitspreis von 40 Cent/kWh liegen die Arbeitskosten rechnerisch bei 1.200 Euro pro Jahr, plus Grundpreis und Messkosten. Für zwei Monate Ersatzversorgung entspricht das grob einem Sechstel – ohne Anspruch auf Genauigkeit, weil Preisblätter und Verbrauch schwanken. Die Rechnung zeigt nur, warum ein schneller Wechsel finanziell spürbar sein kann.
Zur Einordnung der Marktlage hilft der Überblick Strompreis aktuell 2026. Er ersetzt das lokale Preisblatt nicht, gibt aber einen Rahmen, ob Ihre Übergangskonditionen klar über dem liegen, was Vergleichstarife derzeit ausweisen.
Checkliste: Die ersten Schritte bei Ersatzversorgung
- Zählerstand fotografieren, Datum und Zählernummer notieren und an Netzbetreiber sowie Grundversorger übermitteln.
- Preisblatt der Ersatzversorgung anfordern und Arbeitspreis, Grundpreis sowie Messkosten festhalten.
- Umgehend einen Tarifvergleich durchführen und einen neuen Liefervertrag abschließen.
- Den tatsächlichen Lieferbeginn des neuen Vertrags schriftlich bestätigen lassen.
- Bei Unstimmigkeiten in der Abrechnung Widerspruch einlegen und die Verbraucherzentrale kontaktieren.
- Die Schlussrechnung der Ersatzversorgung mit dem eigenen Zählerstand gegenprüfen.
Wer in die Ersatzversorgung gerät, sollte nicht abwarten. Diese Schritte verhindern spätere Streitigkeiten und verkürzen die teurere Übergangszeit:
Profi-Tipp: Senden Sie den Zählerstand per E-Mail statt telefonisch. So haben Sie einen Zeitstempel, falls später eine Schätzung angezweifelt wird.
Ergänzend lohnt sich ein Ordner – digital oder physisch – mit: Informationsschreiben des Grundversorgers, Preisblatt, Zählerfotos, Bestätigung des neuen Lieferbeginns und die Schlussrechnung. Fehlt eine Position, fordern Sie sie nach. Das spart Zeit, wenn Abschläge oder Nachzahlungen später geprüft werden müssen.
Wenn der bisherige Lieferant insolvent ist, können zusätzliche Schreiben der Insolvenzverwaltung kommen. Trennen Sie diese klar von Netz- und Grundversorgerpost. Für die laufende Belieferung zählt der Status beim Netzbetreiber und Grundversorger; für offene Forderungen aus dem alten Vertrag gelten andere Wege.
Notieren Sie außerdem, wer welchen Brief geschickt hat: Netzbetreiber, Grundversorger oder bisheriger Lieferant. Adresse, Zählernummer und Kundennummer helfen, wenn Sie später nachfassen. Wenn Abschläge steigen, prüfen Sie zuerst, ob der Grundversorger einen neuen Arbeitspreis veröffentlicht hat und ab welchem Datum er gilt. Eine kurze schriftliche Nachfrage mit Bezug auf das Preisblatt schafft Klarheit, bevor Sie Zahlen aus der Abrechnung akzeptieren.
Wer bereits einen neuen Vertrag beantragt hat, sollte den Status wöchentlich prüfen, bis der Lieferbeginn bestätigt ist. Zwischen Wunschtermin und tatsächlichem Start können mehrere Werktage liegen. Planen Sie deshalb den Tarifabschluss möglichst früh in den drei Monaten, nicht in der letzten Woche. So bleibt Spielraum, falls Unterlagen fehlen oder der Netzprozess länger dauert.
Ersatzversorgung und Grundversorgung: Wo liegen die Unterschiede?
Die Begriffe werden oft verwechselt. Grundversorgung nach § 36 EnWG ist eine reguläre, unbefristete Belieferung. Sie können sie wählen oder automatisch hineinfallen, etwa nach einem Umzug ohne neuen Vertrag. Die Kündigung läuft in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen. Ersatzversorgung ist von vornherein eine Notlösung: maximal drei Monate, ohne klassische Kündigungsfrist, weil sie automatisch endet.
Wird innerhalb dieser drei Monate kein neuer Vertrag geschlossen, geht die Ersatzversorgung automatisch in eine Grundversorgung über. Nutzen Sie das Zeitfenster aktiv für einen Wechsel – nicht als Dauerlösung.

Preislich können beide Formen nahe beieinander liegen oder klar auseinanderlaufen – je nach Preisblatt und Marktlage. Rechtlich unterscheiden sie sich trotzdem. In der Ersatzversorgung prüfen Sie besonders die Befristung und den tatsächlichen Lieferbeginn des Nachfolgevertrags. In der Grundversorgung prüfen Sie Kündigungsfrist, Preisblatt und ob ein Vergleichstarif günstiger und passender ist.
Wer langfristig plant, sollte dynamische Tarife nur wählen, wenn Verbrauch und Technik dazu passen. Der Ratgeber Dynamische Stromtarife erklärt, für wen solche Modelle infrage kommen – nach dem Ausstieg aus der Ersatzversorgung, nicht als Ersatz für die Sofortmaßnahmen in den ersten Tagen.
Wo Sie die aktuellen Ersatzversorgungspreise 2026 finden
Grundversorger müssen ihre Ersatzversorgungspreise der letzten sechs Monate auf der eigenen Website veröffentlichen (Vorgaben zu § 38 EnWG). Das Preisblatt finden Sie meist über das Stadtwerk oder den Netzbetreiber unter „Preise“ oder in den AGB-Bereichen. Geben Sie möglichst Ihre Postleitzahl an: Netzentgelte und Messkosten unterscheiden sich je Netzgebiet teils deutlich.
Ein bundesweiter Durchschnitt hilft wenig. Für eine belastbare Schätzung brauchen Sie vier Angaben: Netzgebiet, aktueller Grundpreis, Arbeitspreis in Cent/kWh und Ihren tatsächlichen oder geschätzten Jahresverbrauch. Damit lässt sich die Belastung für die Dauer der Ersatzversorgung realistisch hochrechnen.
Prüfen Sie auch, ob es getrennte Blätter für Ersatz- und Grundversorgung gibt. Manche Anbieter listen beide Preise nebeneinander. Speichern Sie die PDF-Datei mit Datum. Wenn Preise zum Ersten oder Fünfzehnten angepasst werden, brauchen Sie später den Stand, der in Ihrem Zeitraum galt.
Offizielle Orientierung bieten die Hinweise der Bundesnetzagentur zur Ersatzversorgung und die Praxisinfos der Verbraucherzentrale. Sie ersetzen das lokale Preisblatt nicht, erklären aber Rechte und typische Fallstricke.
Versorgungssicherheit gegen Kostenrisiko: Eine Einordnung
Ersatzversorgung erfüllt ihren Zweck: Der Strom bleibt an, solange kein Vertrag besteht. Günstig ist sie deshalb nicht automatisch. Wer die drei Monate verstreichen lässt, zahlt oft mehr als nötig und rutscht unbemerkt in die Grundversorgung.
Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale raten zu zügigem Handeln und sauberer Dokumentation. Das Zeitfenster ist kurz – schnelles Vergleichen und Wechseln bleibt die sinnvolle Strategie. Der Ratgeber Stromanbieter wechseln 2026 zeigt die praktischen Schritte.
Kostenrisiko heißt nicht, dass jeder Tag in der Ersatzversorgung automatisch „zu teuer“ ist. Es heißt: Sie kennen oft erst nach dem Preisblatt, wo Sie stehen – und haben wenig Zeit, zu reagieren. Deshalb gehören Dokumentation und Vergleich an den Anfang, nicht an das Ende der drei Monate.
Wer Homeoffice, Wärmepumpe oder ein E-Auto hat, spürt hohe Arbeitspreise schneller. Gerade dann lohnt sich ein früher Wechseltermin und die Prüfung, ob der neue Lieferant den gewünschten Start wirklich halten kann.
Schneller Tarifvergleich mit Tarifly.de
| Kriterium | Warum es beim Wechsel aus der Ersatzversorgung zählt |
|---|---|
| Preisgarantie | Schützt vor weiteren Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit |
| Lieferbeginn | Entscheidet, wann die Ersatzversorgung tatsächlich endet |
| Laufzeit | Bestimmt die nächste Kündigungsmöglichkeit |
- Preisgarantie, damit Kosten über die Laufzeit stabil bleiben.
- Laufzeit und Kündigungsfristen auf einen Blick.
- Boni und der tatsächliche Lieferbeginn des neuen Vertrags.
Wer aus der Ersatzversorgung heraus will, braucht einen klaren Überblick über Alternativen. Auf Tarifly geben Sie Adress- und Verbrauchsdaten ein und sehen zugeschnittene Stromtarife mit nachvollziehbaren Kosten.
Beim Vergleich zählen besonders:

Achten Sie bei Boni auf Auszahlungsbedingungen und darauf, dass der Lieferbeginn in Ihr Zeitfenster passt. Ein niedriger Einstiegspreis hilft wenig, wenn die Ersatzversorgung noch Wochen länger läuft, weil der neue Vertrag später startet.
Starten Sie den Stromvergleich auf Tarifly und beenden Sie die Ersatzversorgung mit einem passenden Vertrag, bevor die Drei-Monats-Frist abläuft. Parallel behalten Sie Zählerstand und Preisblatt im Blick, bis die Schlussrechnung vorliegt.
Hinweis: Tarifly.de ist ein Vergleichsportal. Bei einem vermittelten Abschluss können wir eine Provision von Partnern erhalten. Das beeinflusst weder Ihre Kosten noch die redaktionelle Bewertung.
Halten Sie nach dem Wechsel die Schlussrechnung bereit und vergleichen Sie Zählerstände sowie Zeiträume mit Ihren eigenen Notizen. So erkennen Sie Abweichungen früh und können gezielt nachfragen, statt pauschal zu widersprechen.
Passende Ratgeber
- Strom-Grundversorgung 2026: Kosten & Kündigung
- Strompreis aktuell 2026: Preis pro kWh richtig einordnen
- Dynamische Stromtarife 2026: Für wen lohnen sie sich?
- Stromanbieter wechseln 2026: 5 Schritte & Fristen
Vertiefende Beiträge auf Tarifly helfen bei den nächsten Entscheidungen nach dem Ausstieg aus der Ersatzversorgung:
- Stromtarif rechtzeitig vergleichen
- Wichtige Erkenntnisse
- Definition und rechtliche Grundlage der Ersatzversorgung
- Wie lange dauert die Ersatzversorgung und wann endet sie?
- Woraus sich die Preise der Ersatzversorgung zusammensetzen
- Checkliste: Die ersten Schritte bei Ersatzversorgung
- Ersatzversorgung und Grundversorgung: Wo liegen die Unterschiede?
- Wo Sie die aktuellen Ersatzversorgungspreise 2026 finden
- Versorgungssicherheit gegen Kostenrisiko: Eine Einordnung
- Schneller Tarifvergleich mit Tarifly.de
- Passende Ratgeber
Häufige Fragen zur Ersatzversorgung Strom
Was kostet die Ersatzversorgung Strom?
Ist Ersatzversorgung teurer als Grundversorgung?
Was bedeutet Ersatzversorgung bei Strom?
Wie endet die Ersatzversorgung?
Was sollte ich als Erstes tun?
Quellen und Referenzen
- Gesetze im Internet – EnWGgesetze-im-internet.de§ 36 und § 38 EnWG zur Grund- und Ersatzversorgung.
- Gesetze im Internet – StromGVVgesetze-im-internet.deRegeln zur Ersatzversorgung im Niederspannungsnetz.
- Bundesnetzagentur – Ersatzversorgungbundesnetzagentur.deOffizielle Verbraucherhinweise zur Ersatzversorgung.
- Verbraucherzentrale – Teure Ersatzversorgungverbraucherzentrale.dePraxisratgeber zu Preisen und Handlungsschritten.







