Teilkasko oder Vollkasko 2026: Welcher Schutz passt zu Ihrem Auto?
Die schnelle Entscheidung
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Ihr Fahrzeug |
Empfehlung |
Warum? |
|---|---|---|
| Neuwagen, Leasing, finanziert |
Vollkasko |
Oft Pflicht, hoher Wert |
| Auto bis ca. 6 Jahre |
Vollkasko sinnvoll |
Restwert noch hoch |
| Auto ca. 6–10 Jahre |
Teilkasko |
Guter Kompromiss |
| Älter, niedriger Restwert |
Teilkasko oder Haftpflicht |
Vollkasko lohnt kaum noch |
Was die Teilkasko abdeckt
Die Teilkasko springt bei Schäden ein, die Sie nicht selbst verursacht haben. Sie ist deutlich günstiger als die Vollkasko und für viele ältere Autos die wirtschaftlich sinnvolle Wahl.
- Diebstahl des Fahrzeugs
- Glasbruch, etwa Steinschlag in der Windschutzscheibe
- Sturm, Hagel, Überschwemmung und Blitzschlag
- Wildunfälle und Marderbiss
- Brand und Explosion
Was die Vollkasko zusätzlich leistet
Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und deckt darüber hinaus selbst verschuldete Schäden. Genau das macht sie für hochwertige Fahrzeuge unverzichtbar.
- Selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Auto
- Vandalismus und mutwillige Beschädigung
- Schäden durch unbekannte Dritte, etwa Fahrerflucht
- Plus sämtliche Teilkasko-Leistungen
Teilkasko und Vollkasko im direkten Vergleich
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Schaden |
Teilkasko |
Vollkasko |
|---|---|---|
|
Diebstahl, Glas, Sturm, Wild |
✓ |
✓ |
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Brand, Explosion |
✓ |
✓ |
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Selbst verschuldeter Unfall |
— |
✓ |
|
Vandalismus |
— |
✓ |
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Beitragshöhe |
günstiger |
höher |
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SF-Rückstufung nach Schaden |
nein |
ja |
Unser Tipp: Ein guter Anhaltspunkt ist der Fahrzeugwert. Liegt er nur noch bei wenigen Tausend Euro, übersteigt der Vollkasko-Aufpreis über die Jahre oft den möglichen Schadenersatz. Dann ist die günstigere Teilkasko die klügere Wahl.
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Häufige Fragen zu Teil- und Vollkasko
Die Teilkasko deckt Schäden durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Glasbruch, Sturm oder Wild. Die Vollkasko enthält all das und zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus.
Als Orientierung gilt ein Fahrzeugalter von etwa sechs bis zehn Jahren. Sinkt der Restwert deutlich, übersteigt der Vollkasko-Aufpreis über die Jahre oft den möglichen Ersatz. Dann genügt meist die Teilkasko.
In der Regel ja. Bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen schreibt der Vertrag meist eine Vollkasko vor, weil der Geldgeber den Fahrzeugwert absichern will.
Bei der Vollkasko ja: Ein selbst verschuldeter Schaden führt zur Rückstufung. Teilkasko-Schäden wie Wild oder Glasbruch haben in der Regel keinen Einfluss auf Ihre Schadenfreiheitsklasse.
Meist ja. Üblich sind 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, erhöht aber Ihren Eigenanteil im Schadenfall.