KFZ-Versicherung Stichtag: Was der 30. November 2026 für Sie bedeutet
Was ist der Stichtag bei der KFZ-Versicherung?
Die meisten Autoversicherungen sind Jahresverträge, die zum 31. Dezember enden und sich danach automatisch um ein Jahr verlängern. Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat. Rechnet man rückwärts, landet man beim 30. November — dem Stichtag, an dem Ihre Kündigung beim Versicherer eingegangen sein muss.
Weil fast alle Verträge zum selben Datum auslaufen, beginnt im Herbst die sogenannte Wechselsaison. Die Versicherer werben dann mit besonders günstigen Konditionen um neue Kunden — ideal, um den KFZ-Versicherungsvergleich zu nutzen.
Diese Fristen sollten Sie kennen
Die reguläre Kündigung zum 31. Dezember
Läuft Ihr Vertrag zum Jahresende, muss die Kündigung spätestens am 30. November vorliegen. Entscheidend ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel. Reichen Sie zur Sicherheit ein paar Tage früher ein.
Verträge mit abweichender Hauptfälligkeit
Nicht jeder Vertrag endet zum 31. Dezember. Sind Sie unterm Jahr eingestiegen, gilt als Hauptfälligkeit oft Ihr individuelles Startdatum. Dann verschiebt sich auch der Stichtag — die Kündigung muss einen Monat vor diesem Datum vorliegen. Den genauen Termin finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
- Kündigungsfrist: immer ein Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres.
- Regulärer Stichtag: 30. November bei Verträgen mit Ablauf zum 31. Dezember.
- Neuer Vertragsbeginn: in der Regel der 1. Januar — so bleibt der Schutz lückenlos.
Stichtag verpasst? Diese Möglichkeiten bleiben
Den 30. November verpasst zu haben, heißt nicht automatisch ein Jahr Wartezeit. In mehreren Fällen greift ein Sonderkündigungsrecht — meist innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis.
- Beitragserhöhung: Steigt die Prämie ohne mehr Leistung, dürfen Sie außerordentlich kündigen.
- Nach einem Schadenfall: Nach der Regulierung können beide Seiten den Vertrag beenden.
- Fahrzeugwechsel: Mit einem neuen Auto beginnt ein neuer Vertrag — Sie sind frei in der Wahl.
Unser Tipp: Prüfen Sie jede Beitragsmitteilung Ihres Versicherers genau. Eine Erhöhung ist Ihre Chance, mitten im Jahr in einen günstigeren Tarif zu wechseln — die Anleitung dazu finden Sie unter KFZ-Versicherung wechseln.
Der Wechsel-Kalender im Überblick
|
Zeitraum |
Was zu tun ist |
Warum jetzt? |
|---|---|---|
| Anfang Oktober |
Aktuellen Beitrag prüfen, Tarife vergleichen |
Die Wechselaktionen der Versicherer starten |
| Mitte November |
Neuen Tarif auswählen und abschließen |
Genug Puffer vor dem Stichtag |
| Bis 30. November |
Kündigung beim alten Anbieter einreichen |
Letzter Termin für die reguläre Kündigung |
| 1. Januar |
Neuer Vertrag startet |
Nahtloser Schutz, niedrigerer Beitrag |
Frist nutzen und Tarife vergleichen
Je früher Sie vergleichen, desto ruhiger der Wechsel. Ein Vergleich dauert wenige Minuten und zeigt sofort, wie viel Sie 2026 sparen können.
Häufige Fragen zum Stichtag
Bei Verträgen, die zum 31. Dezember enden, ist der 30. November der Stichtag. Bis dahin muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein. Bei abweichender Hauptfälligkeit gilt eine Frist von einem Monat vor Vertragsende.
Dann verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein Jahr. Ausnahme: Mit einem Sonderkündigungsrecht — etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall — können Sie auch unterm Jahr wechseln.
Nein. Entscheidend ist der Eingang der Kündigung beim Versicherer, nicht der Poststempel. Senden Sie die Kündigung deshalb einige Tage vor dem 30. November ab oder reichen Sie sie digital ein.
Am besten ab Anfang Oktober. Dann starten die Versicherer ihre Wechselaktionen, und Sie haben genug Zeit, in Ruhe zu vergleichen und fristgerecht bis zum 30. November zu kündigen.
In der Regel zum 1. Januar. So schließt der neue Vertrag nahtlos an den alten an, und es entsteht keine Lücke im gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz.