Internet beim Umzug ummelden 2026: mitnehmen oder wechseln?
Schritt 1: Verfügbarkeit an der neuen Adresse prüfen
Prüfen Sie zuerst, welche Anschlussarten und Geschwindigkeiten am neuen Wohnort verfügbar sind. Entscheidend ist nicht nur, ob Ihr Anbieter dort grundsätzlich aktiv ist, sondern ob er die vertraglich geschuldete Leistung bereitstellen kann.
Vergleichen Sie DSL, Kabel, Glasfaser und gegebenenfalls 5G für die konkrete Adresse. Ist Glasfaser verfügbar, kann der Umzug ein guter Zeitpunkt für einen schnelleren und zukunftssicheren Anschluss sein. Weitere Hinweise finden Sie unter Glasfaser-Verfügbarkeit prüfen.
Schritt 2: Vertrag, Laufzeit und Kosten prüfen
Kontrollieren Sie Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, gebuchte Bandbreite und mögliche Umzugskosten. Kann Ihr Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort erbringen, wird der Vertrag grundsätzlich mit unveränderter Laufzeit und unveränderten Vertragsinhalten fortgeführt. Für den Umzug darf der Anbieter ein angemessenes Entgelt verlangen; es darf höchstens so hoch sein wie das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses.
Kann die vereinbarte Leistung nicht bereitgestellt werden, besteht nach § 60 TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat.
Schritt 3: Internetanschluss mitnehmen oder Anbieter wechseln
Sind Sie mit Preis und Leistung zufrieden und ist der Tarif am neuen Wohnort verfügbar, können Sie den Internetanschluss mitnehmen. Endet der Vertrag bald oder gibt es an der neuen Adresse ein passenderes Angebot, vergleichen Sie die Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit statt nur den monatlichen Einstiegspreis.
Bei einem Anbieterwechsel sollten Sie den neuen Anbieter mit Kündigung und gegebenenfalls Rufnummernmitnahme beauftragen. Das verringert das Risiko von Abstimmungsfehlern. Kündigen Sie den alten Anschluss nicht vorschnell selbst, wenn Sie Ihre Festnetznummer behalten möchten.
Schritt 4: Umzug frühzeitig beauftragen
Melden Sie den Umzug so früh wie möglich beim Anbieter an. Halten Sie Kundennummer, alte und neue Anschrift, Auszugs- und Einzugsdatum sowie Ihren Wunschtermin für die Aktivierung bereit. Fragen Sie außerdem, ob ein Technikertermin erforderlich ist und ob der vorhandene Router weiterverwendet werden kann.
Tipp: Falls die Freischaltung nicht rechtzeitig möglich ist, fragen Sie nach einer Übergangslösung per Mobilfunk. Alternativ kann ein mobiler Router mit ausreichendem Datenvolumen die Zeit bis zur Aktivierung überbrücken.
Checkliste: Internet-Umzug richtig vorbereiten
- Verfügbarkeit und mögliche Bandbreite an der neuen Adresse prüfen
- Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Umzugskosten kontrollieren
- Umzugsauftrag oder Anbieterwechsel frühzeitig beauftragen
- Aktivierungstermin schriftlich bestätigen lassen
- Technikerzugang zu Wohnung, Hausanschluss und Anschlussdose sicherstellen
- Router, Netzteil und Zugangsdaten für den Umzug bereithalten
- Bei Bedarf eine mobile Übergangslösung organisieren
Ihre Optionen beim Internet-Umzug
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Situation |
Sinnvoller nächster Schritt |
|---|---|
|
Gebuchte Leistung ist verfügbar und Sie sind zufrieden |
Vertrag per Umzugsservice mitnehmen |
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Gebuchte Leistung ist nicht verfügbar |
Sonderkündigung mit Monatsfrist prüfen und neue Tarife vergleichen |
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Mindestlaufzeit endet bald |
Kündigungsfrist prüfen und Angebote vergleichen |
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Glasfaser ist erstmals verfügbar |
Leistung, Laufzeit und Gesamtkosten mit dem bisherigen Tarif vergleichen |
|
Freischaltung erfolgt erst nach dem Einzug |
Mobile Übergangslösung beim Anbieter anfragen |
DSL-Umzug und Sonderkündigung: Das gilt rechtlich
Das Sonderkündigungsrecht beim DSL-Umzug greift nur, wenn der Anbieter die vertraglich geschuldete Telekommunikationsleistung am neuen Wohnsitz nicht anbietet. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Die Kündigung kann zum Auszugstermin oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden.
Kann der Anbieter den Vertrag am neuen Wohnsitz erfüllen, besteht allein wegen des Umzugs kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Der Anbieter darf in diesem Fall weder die vereinbarte Laufzeit noch andere Vertragsinhalte ohne Ihre Zustimmung ändern. Lassen Sie sich Verfügbarkeit, Umzugsauftrag und Termine möglichst in Textform bestätigen. Einen verständlichen Überblick bietet auch die Bundesnetzagentur zum Anbieterwechsel und Umzug.
Internet für die neue Adresse vergleichen
Prüfen Sie, welche Internet-Tarife an Ihrer neuen Adresse verfügbar sind. Vergleichen Sie Geschwindigkeit, Anschlussart, Laufzeit, einmalige Kosten und den Gesamtpreis, bevor Sie sich entscheiden.
Häufige Fragen zum Internet-Umzug
Ja. Kann Ihr Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnort bereitstellen, können Sie den Internetanschluss per Umzugsservice mitnehmen. Laufzeit und sonstige Vertragsinhalte dürfen dadurch nicht einseitig geändert werden.
Wenn der bisherige Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung an der neuen Adresse nicht anbietet. Nach § 60 TKG können Verbraucher dann mit einer Frist von einem Monat kündigen. Der Umzug allein reicht nicht als Kündigungsgrund.
Melden Sie den Umzug so früh wie möglich, sobald neue Adresse und Einzugstermin feststehen. Je nach Anschluss und Auslastung kann ein Technikertermin notwendig sein. Beachten Sie die Vorlaufzeiten Ihres Anbieters.
Nein, nicht automatisch. Wenn der bestehende Vertrag am neuen Wohnort fortgeführt wird, muss die vereinbarte Vertragslaufzeit unverändert bleiben. Eine neue Laufzeit setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus.
Der Anbieter darf ein angemessenes Entgelt für den Umzugsaufwand berechnen. Es darf nicht höher sein als das vorgesehene Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses. Die konkrete Höhe finden Sie in der Preisliste Ihres Anbieters.
Fragen Sie Ihren Anbieter nach einem Sofort-Start oder einer mobilen Übergangslösung. Alternativ kann ein mobiler Router mit passendem Datentarif helfen. Prüfen Sie vorab Mobilfunkabdeckung, Datenvolumen und mögliche Zusatzkosten.
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