KFZ-Versicherung wechseln 2026: Stichtag, Frist und der Weg zum günstigeren Tarif

Die Beiträge für die Autoversicherung sind 2026 im Schnitt rund sieben Prozent höher als im Vorjahr. Wer jetzt vergleicht und wechselt, holt sich diesen Aufschlag oft komplett zurück — und spart je nach Tarif mehrere Hundert Euro im Jahr. Der wichtigste Termin steht fest: Bis zum 30. November muss Ihre Kündigung beim alten Versicherer vorliegen, damit der neue Vertrag zum 1. Januar startet. In dieser Anleitung erfahren Sie, wie der Wechsel in 5 Schritten abläuft, welche Fristen gelten und wann ein Sonderkündigungsrecht greift.
KFZ Versicherung 1 | Tarifly
Gesamtdauer: ca. 10 Minuten

Das brauchen Sie für den Wechsel

Bevor Sie starten, legen Sie sich drei Dinge bereit. Mit diesen Angaben dauert der komplette Vergleich keine zehn Minuten — und Sie erhalten sofort passende Tarife für Ihr Fahrzeug.

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Hier stehen HSN und TSN — die Schlüsselnummern Ihres Autos.
  • Aktuelle Police: Daraus lesen Sie Ihre SF-Klasse, den jetzigen Beitrag und das Ende des Versicherungsjahres ab.
  • Jährliche Fahrleistung und Stellplatz: Kilometer pro Jahr und ob das Auto in der Garage oder am Straßenrand steht — beides beeinflusst den Preis.
Der wichtigste Termin im Jahr

Stichtag 30. November: Diese Frist entscheidet

Die meisten KFZ-Verträge laufen exakt bis zum 31. Dezember und verlängern sich danach automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Daraus ergibt sich der bekannte Stichtag: Ihre Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein — nicht der Poststempel zählt, sondern der Eingang.

Verpassen Sie diesen Termin, bleiben Sie ein weiteres Jahr im alten Tarif. Deshalb lohnt sich der KFZ-Versicherungsvergleich schon im Oktober — so haben Sie genug Puffer, um in Ruhe zu wählen und fristgerecht zu kündigen.

  • Ab Oktober: Vergleichen — die Versicherer starten ihre Wechselaktionen.
  • Bis 30. November: Kündigung beim alten Anbieter einreichen.
  • Ab 1. Januar: Der neue, günstigere Vertrag läuft nahtlos weiter.

Ein Hinweis für alle, die unterm Jahr eingestiegen sind: Nicht jeder Vertrag endet zum Jahreswechsel. Manche Policen haben eine eigene Hauptfälligkeit. Schauen Sie deshalb in Ihre Unterlagen — dort steht, wann Ihr Versicherungsjahr tatsächlich endet.

Schritt 1: Vertrag und Frist prüfen

Holen Sie Ihre aktuelle Police hervor. Notieren Sie sich den Jahresbeitrag, Ihre SF-Klasse und das Ende des Versicherungsjahres. Diese drei Zahlen sind Ihr Maßstab — daran messen Sie später jedes neue Angebot.

Prüfen Sie zugleich, ob Ihr Versicherer den Beitrag zuletzt erhöht hat. Falls ja, haben Sie womöglich ein Sonderkündigungsrecht (mehr dazu weiter unten) und sind nicht an den 30. November gebunden.

Schritt 2: Tarife vergleichen

Geben Sie HSN/TSN, Ihre SF-Klasse und die jährliche Fahrleistung in den Vergleichsrechner ein. Innerhalb von Sekunden sehen Sie die Tarife sortiert nach Preis und Leistung. Achten Sie nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf die Deckungssumme und die Werkstattbindung.

Wichtig ist der ehrliche Vergleich: Ein günstiger Beitrag nützt wenig, wenn die Leistung im Schadenfall nicht passt. Starten Sie direkt im KFZ-Versicherungsvergleich — kostenlos und unverbindlich.

Schritt 3: Neuen Tarif abschließen

Haben Sie sich entschieden, schließen Sie den neuen Vertrag online ab. Als Versicherungsbeginn wählen Sie den 1. Januar — so entsteht keine Lücke im Schutz. Den Nachweis über die neue Police, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), erhalten Sie meist sofort per E-Mail.

Unser Tipp: Schließen Sie den neuen Vertrag zuerst ab und kündigen Sie erst danach den alten. So sind Sie nie auch nur einen Tag ohne gültige Haftpflicht — Pflicht für jedes Fahrzeug auf deutschen Straßen.

Schritt 4: Alte Versicherung kündigen

Senden Sie die Kündigung schriftlich an Ihren bisherigen Versicherer — fristgerecht bis zum 30. November. Eine kurze, klare Kündigung reicht: Name, Versicherungsnummer, Kfz-Kennzeichen und das gewünschte Vertragsende zum 31. Dezember.

Lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Eine Vorlage und die wichtigsten Fristen für jede Vertragsart finden Sie auf unserer Seite Verträge kündigen.

Schritt 5: SF-Klasse übertragen lassen

Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist bares Geld wert. Je mehr unfallfreie Jahre Sie vorweisen, desto niedriger der Beitrag. Der neue Versicherer fordert den Schadenfreiheitsrabatt automatisch beim alten Anbieter an — Sie müssen in der Regel nichts weiter tun.

Kontrollieren Sie nach dem Wechsel trotzdem, ob die SF-Klasse korrekt übernommen wurde. Ein Fehler an dieser Stelle kann den Beitrag spürbar verteuern.

Wechseln auch außerhalb des Stichtags

Sonderkündigungsrecht: Wann Sie jederzeit raus dürfen

Den 30. November verpasst? Das muss kein Beinbruch sein. In mehreren Fällen können Sie auch unterm Jahr kündigen — meist innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis.

  • Beitragserhöhung: Erhöht Ihr Versicherer die Prämie ohne Mehrleistung, dürfen Sie innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen.
  • Nach einem Schadenfall: Sowohl Sie als auch der Versicherer können nach der Schadenregulierung kündigen.
  • Fahrzeugwechsel: Kaufen Sie ein neues Auto, beginnt ein neuer Vertrag — der alte endet, ein Vergleich lohnt sich sofort.
Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?

Welcher Schutz passt zu Ihrem Auto?

Beim Wechsel lohnt sich der Blick auf die richtige Deckung. Die Haftpflicht ist gesetzlich Pflicht, Teil- und Vollkasko sind freiwillig. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vor allem vom Wert und Alter Ihres Fahrzeugs ab.

Versicherungsart

Was ist abgedeckt?

Pflicht?

Geeignet für

KFZ-Haftpflicht

Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen

Ja, gesetzlich

Jedes zugelassene Fahrzeug

Teilkasko

Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Wildunfall, Brand

Freiwillig

Ältere Autos mit Restwert

Vollkasko

Alles aus Teilkasko plus eigene Unfallschäden und Vandalismus

Freiwillig

Neuwagen, Leasing, finanzierte Autos

Faustregel: Bei einem Neuwagen oder finanzierten Auto ist die Vollkasko meist Pflicht oder dringend zu empfehlen. Ist Ihr Fahrzeug älter als zehn Jahre, genügt oft die Teilkasko — oder die reine Haftpflicht, wenn der Restwert niedrig ist.

4 Fallen, die bares Geld kosten

Diese Fehler sollten Sie beim Wechsel vermeiden

  • Nur auf den Preis schauen: Ein Billigtarif mit niedriger Deckungssumme wird im Ernstfall teuer.
  • Alten Vertrag zuerst kündigen: Ohne neuen Vertrag riskieren Sie eine Lücke im Pflichtschutz.
  • Falsche Fahrleistung angeben: Wer zu wenige Kilometer meldet, riskiert im Schaden eine Beitragsnachzahlung.
  • Stichtag verpassen: Wer den 30. November verstreichen lässt, bleibt ein Jahr im teureren Tarif.
Kostenlos und unverbindlich

Jetzt KFZ-Versicherung vergleichen und sparen

Ein einziger Vergleich zeigt Ihnen in wenigen Minuten, wie viel Sie 2026 sparen können. Geben Sie Ihre Fahrzeugdaten ein und finden Sie den Tarif, der zu Ihrem Auto passt — ohne Risiko, ohne Verpflichtung.

6 häufige Fragen beantwortet

Häufige Fragen zum Wechsel der KFZ-Versicherung

Bis wann muss ich meine KFZ-Versicherung 2026 kündigen?

Bei einem Vertrag, der zum 31. Dezember endet, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Es zählt der Eingang, nicht der Poststempel. Hat Ihr Vertrag eine andere Hauptfälligkeit, gilt eine Frist von einem Monat vor diesem Datum.

Wie viel kann ich durch einen Wechsel sparen?

Das hängt von Ihrem Fahrzeug, der SF-Klasse und der Region ab. Da die Beiträge 2026 im Schnitt rund sieben Prozent gestiegen sind, lohnt sich der Vergleich besonders — je nach Ausgangstarif sind mehrere Hundert Euro Ersparnis pro Jahr möglich.

Was passiert mit meiner SF-Klasse beim Wechsel?

Ihre Schadenfreiheitsklasse wird übertragen. Der neue Versicherer fordert den Rabatt automatisch beim alten Anbieter an. Prüfen Sie nach dem Wechsel trotzdem, ob die SF-Klasse korrekt übernommen wurde.

Kann ich auch nach dem 30. November wechseln?

Ja, mit einem Sonderkündigungsrecht. Das gilt zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung, nach einem regulierten Schadenfall oder beim Kauf eines neuen Fahrzeugs. In diesen Fällen können Sie meist innerhalb eines Monats kündigen.

Bleibe ich beim Wechsel lückenlos versichert?

Ja, wenn Sie den neuen Vertrag zum 1. Januar abschließen und erst danach den alten kündigen. So geht der Schutz nahtlos über. Eine KFZ-Haftpflicht ist Pflicht — ohne sie darf das Auto nicht fahren.

Brauche ich Teilkasko oder Vollkasko?

Bei Neuwagen, Leasing oder finanzierten Autos ist die Vollkasko meist sinnvoll oder vorgeschrieben. Ist Ihr Auto älter als rund zehn Jahre, reicht häufig die Teilkasko oder die reine Haftpflicht — abhängig vom Restwert des Fahrzeugs.