KFZ-Versicherung wechseln 2026: Stichtag, Frist und der Weg zum günstigeren Tarif
Das brauchen Sie für den Wechsel
Bevor Sie starten, legen Sie sich drei Dinge bereit. Mit diesen Angaben dauert der komplette Vergleich keine zehn Minuten — und Sie erhalten sofort passende Tarife für Ihr Fahrzeug.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Hier stehen HSN und TSN — die Schlüsselnummern Ihres Autos.
- Aktuelle Police: Daraus lesen Sie Ihre SF-Klasse, den jetzigen Beitrag und das Ende des Versicherungsjahres ab.
- Jährliche Fahrleistung und Stellplatz: Kilometer pro Jahr und ob das Auto in der Garage oder am Straßenrand steht — beides beeinflusst den Preis.
Stichtag 30. November: Diese Frist entscheidet
Die meisten KFZ-Verträge laufen exakt bis zum 31. Dezember und verlängern sich danach automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Daraus ergibt sich der bekannte Stichtag: Ihre Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein — nicht der Poststempel zählt, sondern der Eingang.
Verpassen Sie diesen Termin, bleiben Sie ein weiteres Jahr im alten Tarif. Deshalb lohnt sich der KFZ-Versicherungsvergleich schon im Oktober — so haben Sie genug Puffer, um in Ruhe zu wählen und fristgerecht zu kündigen.
- Ab Oktober: Vergleichen — die Versicherer starten ihre Wechselaktionen.
- Bis 30. November: Kündigung beim alten Anbieter einreichen.
- Ab 1. Januar: Der neue, günstigere Vertrag läuft nahtlos weiter.
Ein Hinweis für alle, die unterm Jahr eingestiegen sind: Nicht jeder Vertrag endet zum Jahreswechsel. Manche Policen haben eine eigene Hauptfälligkeit. Schauen Sie deshalb in Ihre Unterlagen — dort steht, wann Ihr Versicherungsjahr tatsächlich endet.
Schritt 1: Vertrag und Frist prüfen
Holen Sie Ihre aktuelle Police hervor. Notieren Sie sich den Jahresbeitrag, Ihre SF-Klasse und das Ende des Versicherungsjahres. Diese drei Zahlen sind Ihr Maßstab — daran messen Sie später jedes neue Angebot.
Prüfen Sie zugleich, ob Ihr Versicherer den Beitrag zuletzt erhöht hat. Falls ja, haben Sie womöglich ein Sonderkündigungsrecht (mehr dazu weiter unten) und sind nicht an den 30. November gebunden.
Schritt 2: Tarife vergleichen
Geben Sie HSN/TSN, Ihre SF-Klasse und die jährliche Fahrleistung in den Vergleichsrechner ein. Innerhalb von Sekunden sehen Sie die Tarife sortiert nach Preis und Leistung. Achten Sie nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf die Deckungssumme und die Werkstattbindung.
Wichtig ist der ehrliche Vergleich: Ein günstiger Beitrag nützt wenig, wenn die Leistung im Schadenfall nicht passt. Starten Sie direkt im KFZ-Versicherungsvergleich — kostenlos und unverbindlich.
Schritt 3: Neuen Tarif abschließen
Haben Sie sich entschieden, schließen Sie den neuen Vertrag online ab. Als Versicherungsbeginn wählen Sie den 1. Januar — so entsteht keine Lücke im Schutz. Den Nachweis über die neue Police, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), erhalten Sie meist sofort per E-Mail.
Unser Tipp: Schließen Sie den neuen Vertrag zuerst ab und kündigen Sie erst danach den alten. So sind Sie nie auch nur einen Tag ohne gültige Haftpflicht — Pflicht für jedes Fahrzeug auf deutschen Straßen.
Schritt 4: Alte Versicherung kündigen
Senden Sie die Kündigung schriftlich an Ihren bisherigen Versicherer — fristgerecht bis zum 30. November. Eine kurze, klare Kündigung reicht: Name, Versicherungsnummer, Kfz-Kennzeichen und das gewünschte Vertragsende zum 31. Dezember.
Lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Eine Vorlage und die wichtigsten Fristen für jede Vertragsart finden Sie auf unserer Seite Verträge kündigen.
Schritt 5: SF-Klasse übertragen lassen
Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist bares Geld wert. Je mehr unfallfreie Jahre Sie vorweisen, desto niedriger der Beitrag. Der neue Versicherer fordert den Schadenfreiheitsrabatt automatisch beim alten Anbieter an — Sie müssen in der Regel nichts weiter tun.
Kontrollieren Sie nach dem Wechsel trotzdem, ob die SF-Klasse korrekt übernommen wurde. Ein Fehler an dieser Stelle kann den Beitrag spürbar verteuern.
Sonderkündigungsrecht: Wann Sie jederzeit raus dürfen
Den 30. November verpasst? Das muss kein Beinbruch sein. In mehreren Fällen können Sie auch unterm Jahr kündigen — meist innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis.
- Beitragserhöhung: Erhöht Ihr Versicherer die Prämie ohne Mehrleistung, dürfen Sie innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen.
- Nach einem Schadenfall: Sowohl Sie als auch der Versicherer können nach der Schadenregulierung kündigen.
- Fahrzeugwechsel: Kaufen Sie ein neues Auto, beginnt ein neuer Vertrag — der alte endet, ein Vergleich lohnt sich sofort.
Welcher Schutz passt zu Ihrem Auto?
Beim Wechsel lohnt sich der Blick auf die richtige Deckung. Die Haftpflicht ist gesetzlich Pflicht, Teil- und Vollkasko sind freiwillig. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vor allem vom Wert und Alter Ihres Fahrzeugs ab.
|
Versicherungsart |
Was ist abgedeckt? |
Pflicht? |
Geeignet für |
|---|---|---|---|
| KFZ-Haftpflicht |
Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen |
Ja, gesetzlich |
Jedes zugelassene Fahrzeug |
| Teilkasko |
Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Wildunfall, Brand |
Freiwillig |
Ältere Autos mit Restwert |
| Vollkasko |
Alles aus Teilkasko plus eigene Unfallschäden und Vandalismus |
Freiwillig |
Neuwagen, Leasing, finanzierte Autos |
Faustregel: Bei einem Neuwagen oder finanzierten Auto ist die Vollkasko meist Pflicht oder dringend zu empfehlen. Ist Ihr Fahrzeug älter als zehn Jahre, genügt oft die Teilkasko — oder die reine Haftpflicht, wenn der Restwert niedrig ist.
Diese Fehler sollten Sie beim Wechsel vermeiden
- Nur auf den Preis schauen: Ein Billigtarif mit niedriger Deckungssumme wird im Ernstfall teuer.
- Alten Vertrag zuerst kündigen: Ohne neuen Vertrag riskieren Sie eine Lücke im Pflichtschutz.
- Falsche Fahrleistung angeben: Wer zu wenige Kilometer meldet, riskiert im Schaden eine Beitragsnachzahlung.
- Stichtag verpassen: Wer den 30. November verstreichen lässt, bleibt ein Jahr im teureren Tarif.
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Häufige Fragen zum Wechsel der KFZ-Versicherung
Bei einem Vertrag, der zum 31. Dezember endet, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Es zählt der Eingang, nicht der Poststempel. Hat Ihr Vertrag eine andere Hauptfälligkeit, gilt eine Frist von einem Monat vor diesem Datum.
Das hängt von Ihrem Fahrzeug, der SF-Klasse und der Region ab. Da die Beiträge 2026 im Schnitt rund sieben Prozent gestiegen sind, lohnt sich der Vergleich besonders — je nach Ausgangstarif sind mehrere Hundert Euro Ersparnis pro Jahr möglich.
Ihre Schadenfreiheitsklasse wird übertragen. Der neue Versicherer fordert den Rabatt automatisch beim alten Anbieter an. Prüfen Sie nach dem Wechsel trotzdem, ob die SF-Klasse korrekt übernommen wurde.
Ja, mit einem Sonderkündigungsrecht. Das gilt zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung, nach einem regulierten Schadenfall oder beim Kauf eines neuen Fahrzeugs. In diesen Fällen können Sie meist innerhalb eines Monats kündigen.
Ja, wenn Sie den neuen Vertrag zum 1. Januar abschließen und erst danach den alten kündigen. So geht der Schutz nahtlos über. Eine KFZ-Haftpflicht ist Pflicht — ohne sie darf das Auto nicht fahren.
Bei Neuwagen, Leasing oder finanzierten Autos ist die Vollkasko meist sinnvoll oder vorgeschrieben. Ist Ihr Auto älter als rund zehn Jahre, reicht häufig die Teilkasko oder die reine Haftpflicht — abhängig vom Restwert des Fahrzeugs.